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Bundesarbeitsminister bei Optionsverlängerung wortbrüchig

05.05.200911:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundesarbeitsminister bei Optionsverlängerung wortbrüchig

(openPR) „Von seiner Zusage, die Option bis 2013 zu verlängern, will der Bundesarbeitsminister plötzlich nichts mehr wissen. Das ist nichts anderes als Wortbruch.“ So brachte Landrat Hans Jörg Duppré, Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), seine Empörung über die Ablehnung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zum Ausdruck, die Arbeit der 69 Optionskommunen über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern. Der Minister hatte dies jedoch mehrfach zugesagt, um die Betreuung Langzeitarbeitsloser und ihrer Familien in den Optionskommunen auch weiterhin zu ermöglichen. „Wir fordern eine Verlängerung noch in dieser Legislaturperiode, die auch ohne Probleme zu bewerkstelligen wäre. Dies würde die Lösungssuche bei den Jobcentern in keinster Weise beeinträchtigen.“

Zudem sehe der Koalitionsvertrag ausdrücklich die Verlängerung der Optionskommunen bis 2013 vor. „Es ist unredlich, mehrmals die Verlängerung zu versprechen und dann wegen des Scheiterns der Jobcenter-Reform einfach fallen zu lassen.“

Der Bundesarbeitsminister hatte die Optionsverlängerung schon vor einem Jahr zugesagt, als die Reform der Jobcenter noch offen war. „Eine Verlängerung der 69 Optionskommunen bis 2013 ist von der Lösungssuche für die Arbeitsgemeinschaften unabhängig. Beides nach Scheitern der Jobcenter-Reform nun auf Gedeih und Verderb miteinander zu verknüpfen, ist unredlich. Die nach der Bundestagswahl zu erreichende Lösung für die Arbeitsgemeinschaften wird durch eine Verlängerung der Optionskommunen nicht behindert, weil es sich um zwei unterschiedliche Dinge handelt.“

Duppré sagte weiter, dass einer Verlängerung der Option nichts entgegen stehe. So habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärte, die Option gar nicht betroffen. Vielmehr habe das Gericht sogar explizit ausgeführt, dass es keinen Grund für eine zahlenmäßige Begrenzung auf 69 sehe. Zudem sei das SGB II in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach geändert worden, was immer sehr zügig gegangen sei. „Andere Änderungen zu finanziellen Ungunsten der Landkreise – wie etwa bei der Kostenbeteiligung an den Wohnkosten der Hilfeempfänger – hat der Bundesarbeitsminister im Schnellverfahren durchgepeitscht“, bemerkte Duppré abschließend.

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