(openPR) Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen folgt Unionsantrag
29. Januar 2004 - Zu den parlamentarischen Beratungen über die Aufforderung zur Erstellung eines städtebaulichen Berichts an die Bundesregierung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Bundestages ist in seiner jüngsten Sitzung vom 28. Januar 2003 einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2004 einen städtebaulichen Bericht vorzulegen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat bisher noch keinen einzigen städtebaulichen Bericht vorgelegt. Der letzte Bericht stammt aus dem Jahr 1996. Vielfältige Gesetzesnovellierungen aus den letzten Jahren geben allerdings genug Anlass ihre Auswirkungen auf die Städte nicht aus dem Blickfeld zu verlieren.
Die Herausforderungen an den Städtebau und die Stadtentwicklung wandeln sich ebenso wie die technischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse immer schneller. Diese Dynamik erfasst alle Lebensbereiche und Funktionen der Stadt. Ohne kontinuierliche Berichterstattung droht entscheidendes Problembewusstsein für die drängensten Probleme verloren zu gehen: Stadtumbau Ost und West, Innenstadtentwicklung, Weiterentwicklung von Großwohnsiedlungen, Entwicklung nutzungsgemischter Stadtquartiere sowie die neue Nutzung von Brachflächen.Beispielsweise bei der Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, unter Berücksichtigung von Nutzungsmischung sowie von umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen zeichnet sich ein wesentlicher Handlungsbedarf ab. Der städtebauliche Bericht muss deshalb mit einem klar zusammenhängenden Konzept verbunden sein, wie die Bundesregierung die identifizierten Probleme lösen will.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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