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Energie-Netzzugang: Bundesregierung muss Gesetzentwurf vorlegen

28.04.200423:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Monitoring-Bericht des Bundeswirtschaftsministers

1. September 2003

Anlässlich der Vorlage des Monitoring-Berichts durch den Bundeswirtschaftsminister erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB und der Berichterstatter für Energiepolitik im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:



Der Monitoring-Bericht zeigt die Defizite der rot-grünen Bundesregierung klar auf: Es fehlt jedes Konzept in der Energiepolitik. Dies schadet dem Standort Deutschland.

Der Standort Deutschland braucht endlich klare Perspektiven in der Energiepolitik. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesumweltminister müssen begreifen, dass Energiepolitik Standortpolitik ist.

Der Bericht belegt: Durch die rot-grüne Energiepolitik wurde die Energie in Deutschland ständig teurer. Der Staatsanteil bei den Strompreisen beträgt mittlerweile über 40 %. Die staatlichen Belastungen des Strompreises sind von rund 2 Mrd. Euro in 1998 auf über 12 Mrd. Euro angestiegen. Die durchschnittliche Stromrechnung eines Drei-Personen-Haushalts beträgt heute, wie 1998, wieder rund 50 Euro im Monat, nachdem sie im Jahr 2000 auf rund 40 Euro zurückgegangen ist.

Die Bundesregierung hat aber immer noch nicht erkannt, dass Energiepreise und die Infrastruktur wichtige Standortfaktoren sind. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung deshalb auf: Alle staatlichen energiepolitischen Maßnahmen müssen im Hinblick auf die durch sie entstehenden Belastungen überprüft werden.

Die Union hat von der Bundesregierung wiederholt die Vorlage eines Energieprogramms verlangt, das die Energiepolitik Deutschlands bis 2020 unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versogungssicherheit beschreibt. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen können sich keine wirtschaftlichen Potentiale entwickeln und werden keine für den Standort wichtigen Investitionsentscheidungen getroffen. Welche Folgen dies haben kann, haben wir kürzlich in den USA beobachten können.

Auch bei der Frage der Regulierung des Netzzugangs zu den Strom- und Gasmärkten sagt die Bundesregierung nicht, was sie will. Die Analysen des Monitoring-Berichts sind weitgehend richtig. Analysen allein helfen aber nicht. Bis zum 01.07.2004 müssen die EU-Beschleunigungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Termin wird Deutschland nur dann einhalten können, wenn die Bundesregierung unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Auf Grundlage der Beschleunigungsrichtlinien muss in Deutschland ein Rahmen für eine Wettbewerbsordnung etabliert werden, der eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung für alle Marktteilnehmer langfristig ermöglicht. Ziel der Regulierung der Strom- und Gasmärkte muss es sein, den Wettbewerb zu stärken und für einen diskriminierungsfreien und transparenten Netzzugang unter Wahrung der Versorgungssicherheit zu sorgen. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas, die deutsche Unternehmen benachteiligen, müssen vermieden werden.

Auf dieser Grundlage ist die Union bereit, schnellstmöglichst einen Gesetzentwurf zu verabschieden, damit in Deutschland Rechtsklarheit und damit Investitionssicherheit bestehen und die Einleitung eines erneuten Vertragsverletzungsverfahrens vermieden wird.

 

Autor(en): Dr. Joachim Pfeiffer, Dagmar Wöhrl

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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