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Bilanzpolitik in Zeiten der Wirtschaftskrise

Bild: Bilanzpolitik in Zeiten der Wirtschaftskrise
Matthias Winkler ist Steuerberater bei SH+C
Matthias Winkler ist Steuerberater bei SH+C

(openPR) „Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist es entscheidend, welche Bilanzpolitik im Unternehmen gewählt wird“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Zum einen gilt es die Ergebnisse der einzelnen Wirtschaftsjahre im Hinblick auf die Besteuerung zu glätten und zum anderen müssen die Bilanzen vor allem jetzt für die Banken ansprechend aufbereitet werden.



Mit der Bilanzpolitik möchte die Unternehmensleitung gezielt ein bestimmtes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Betriebs für Außenstehende vermitteln. Mittel der Bilanzpolitik sind dabei die planmäßige Anwendung von Bewertungs-, Bilanzierungs- und Darstellungsspielräumen. Bei konservativer Bilanzierung wird versucht, ein tendenziell eher schlechteres Ergebnis auszuweisen, während bei progressiver Bilanzpolitik tendenziell eher ein besseres Bild des Unternehmens vermittelt werden soll.

„Gerade jetzt muss ein Mittelweg zwischen steuersparender Bilanzierung und optimaler Ergebnisdarstellung für die Bank gefunden werden“, erläutert Steuerberater Winkler. Unternehmen müssen sich einerseits optimale Finanzierungsbedingungen sichern und können sich andererseits keine ungeplanten Mittelabflüsse für Steuerzahlungen leisten. Dabei liegt die Herausforderung für die Unternehmensleitung darin, die einzelnen Wahlrechte und Maßnahmen richtig miteinander zu kombinieren.

Für kleine und mittlere Unternehmen hat sich in diesem Zusammenhang durch die Neuregelung der Vorschrift des § 7g des Einkommensteuergesetzes bei der Inanspruchnahme des sogenannten „Investitionsabzugsbetrags“ eine Erleichterung dahingehend ergeben, dass dieser seit Ende 2007 nicht mehr in der Bilanz in Anspruch genommen werden muss. „Die damit verbundene Steuerreduzierung durch die fiktive Vorverlagerung künftiger Investitionen beeinflusst daher nicht mehr die Bilanz“, sagt Winkler. Das Wahlrecht wird seither unmittelbar in der Steuererklärung ausgeübt und mindert so nur noch die steuerlichen Einkünfte. Für die Bank bleibt damit die Bilanzoptik gewahrt.

Folgende weitere Mittel können unter anderem im Rahmen der Bilanzpolitik genutzt werden:

• Planmäßiger Einsatz von regulären Abschreibungen und Sonderabschreibungen
• Nutzung von Gestaltungsspielräumen bei der Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten
• Nutzung von Wahlrechten bei der Bewertung des Vorratsvermögens
• Aktivierung von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 Absatz 2 Handelsgesetzbuch)
• Aktivierung eines Disagios und von Geldbeschaffungskosten
• Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Handelsgesetzbuch)
• Nutzung von Aufwandsrückstellungen (§ 249 Handelsgesetzbuch)

„Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Bilanzpolitik genutzt werden können“, erläutert Steuerexperte Winkler. Die Auswahl der geeigneten Mittel und Maßnahmen ist die Herausforderung für die Unternehmensleitung. Gerade in Krisenzeiten liegt in einer durchdachten und planmäßigen Bilanzpolitik für professionelle Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil. Wer jetzt die Weichen richtig stellt, braucht weder schwierige Bankgespräche noch ungeplante Steuerzahlungen fürchten.

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