(openPR) Mehr als 50 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerexperten aus neun Staaten diskutierten im Rahmen des alljährlichen Treffens der deutschsprachigen Kanzleien des Verbunds der AGN International Ltd. in Regensburg über aktuelle Entwicklungen im Doppelbesteuerungsrecht und bei grenzüberschreitenden Abschlussprüfungen. Organisiert wurde das Treffen von der Regensburger Steuerkanzlei SH+C.
Die AGN International Ltd. ist ein Verbund von mehr als 200 unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften aus 90 Staaten der Welt. Ein Mitglied dieses Verbunds ist auch die Regensburger Steuerkanzlei SH+C, die in diesem Jahr erstmals das Treffen der deutsprachigen AGN-Kanzleien organisierte. Zum Treffen waren dann auch 54 Teilnehmer aus 20 Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg, Tschechien, der Slowakei und China nach Regensburg gekommen.
Im Rahmen der Fachtagung wurde drei Tage lang über unterschiedlichste Fragen des Doppelbesteuerungsrechts und der nationalen Besteuerung diskutiert, wobei die Themen jeweils aus der Sichtweise der einzelnen Teilnehmerstaaten beleuchtet wurden. Einen großen Block bildete die Fragestellung der Besteuerung von Arbeitnehmern bei grenzüberschreitenden Entsendungen („Expatriates“). Innerhalb der Europäischen Union sind die Regelungen in diesem Bereich durch bilaterale Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen weitgehend harmonisiert.
Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Betriebsstätten nach Doppelbesteuerungsabkommen wurden durch Diplom-Finanzwirtin Helene Wilhelm vorgestellt, die diesen Bereich zuletzt als Referentin für Auslandsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern in München verantwortete und jetzt die Aus- und Fortbildung der Fachberater für internationales Steuerrecht am Münchner Institut Knoll betreut. Insbesondere die Auslegung von sogenannten „Dienstleistungsbetriebsstätten“ in China belastet hier viele deutsche Unternehmen.
Weiterhin wurden Brennpunkte bei der Umsatzbesteuerung aus den einzelnen Teilnehmerländern vorgestellt. „Die Analyse zeigt, dass trotz EU-Binnenmarkt noch keine vollständige Harmonisierung bei der Umsatzsteuer in den einzelnen Staaten erfolgt ist“, erläuterte SH+C-Steuerberater Matthias Winkler, der die Diskussionsrunde moderierte. Gerade am Beispiel der Umsatzbesteuerung eines Konsignationslagers konnte die unterschiedliche Rechtsauslegung in den einzelnen Staaten verdeutlicht werden.
Von größter Wichtigkeit für Unternehmen beim Eintritt in einen ausländischen Markt ist auch die Frage nach der Gründung einer landestypischen Rechtsform. Meist fällt hier dann die Wahl auf eine Kapitalgesellschaft wie die britische Limited oder die tschechische SRO. Die Landesvertreter stellten daher die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in ihrem Staat vor und gingen auf mögliche Gestaltungsoptionen für ausländische Unternehmen ein. Insbesondere wurde dabei deutlich, dass einige Staaten zwar mit nominal niedrigen Steuersätzen werben, aber durch eine Vielzahl von nicht abzugsfähigen Ausgaben die Steuerbemessungsgrundlage dann entsprechend angehoben wird, womit sich effektiv oftmals wesentlich höhere Steuerbelastungen ergeben.
„Ein solch fachlicher Austausch mit ausländischen Kollegen ist für uns bei der Beratung von mittelständischen Unternehmen von entscheidender Bedeutung“, erläuterte SH+C-Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer Richard Hempe am Rande der Tagung. Nahezu jedes mittelständische Unternehmen unterhalte heute grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und mit jeder Geschäftsbeziehung ins Ausland stelle sich auch die Frage nach dem Anfall von Steuern und sonstigen Abgaben. Durch einen Verbund wie AGN International können Steuerberater dabei ihren Mandanten auch über die Grenze hinweg eine kompetente Beratung bieten.












