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Richtigstellung einer Richtigstellung oder der Bildungsanspruch der Freien Waldorfschule Potsdam

21.04.200911:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In meinem letzten Artikel in der Februar Ausgabe des Havelkurier (Nr. 50) umriss ich die eingenommene „Schutzhaltung“ der jeweils Verantwortlichen im Zusammenhang mit den schweren Vorwürfen gegen die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Alte Ziegelei Rädel e.V." wegen Misshandlungen und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen.



Wie bereits in anderen Fällen reagierten die von mir Beschuldigten in gewohnter Manier. In der Folge erhielt ich durch die Gegenseite beauftragte Rechtsanwälte Aufforderungen zu Unterlassungserklärungen und in einem Fall bereits eine einstweilige Verfügung zu Teilen meiner Darstellung.

Hiergegen habe ich selbstverständlich Beschwerde eingelegt, da die von mir erhobenen Vorwürfe und Darstellungen mit den nötigen Beweisen und Unterlagen belegt werden können und ich gern die Mühe und auch die Kosten auf mich nehmen werde der Wahrheit Gehör zu verschaffen.

In der letzten Ausgabe des Havelkurier (Ausgabe 52 - April 2009) veröffentlichte Frau Simone Sonntag in Auftrag der Schulleitung der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. einen Artikel, der mit der Überschrift „Richtigstellung“ einen nicht ganz korrekten Eindruck erweckt.

Frau Sonntag führt aus, dass es Sommer 2007 zu der erwähnten Berichterstattung gekommen sein soll. Richtig ist jedoch viel mehr, dass es im Juli 2008 diese Berichterstattung im RBB (Klartext), im RTL (Punkt 12), in der BILD und vielen anderen Rundfunk - & Printmedien kam. Der Fall ist also aktuell.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt in diesem schwierigen und mehr als umfangreichen Fall noch immer und die ersten mutmaßlichen Opfer sind bereits als Nebenkläger im Vorverfahren durch die 2. große Strafkammer des Landgerichtes Potsdam beigeordnet worden.

Vielmehr scheint es mir, dass das Kollegium und die in der KJHE „Alte Ziegelei Rädel e.V.“ tätigen Lehrer, möglicher Weise nicht in der Lage waren die jeweiligen Leistungen der dort beschulten Kinder fachlich und objektiv einzuschätzen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an einen Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Frontal 21 vom 10.03.2009 verweisen, der einige Problemstellungen stärkt.

Fakt und beweisbar ist, dass das vermittelte Schulwissen erhebliche Mängel aufwies und es sowohl bei der Klassenzusammensetzung als auch der jeweiligen Lernfähigkeit der Kinder keine Unterschiede geschweige denn Strukturen durch die Lehrer, durch die Erziehungsleitung noch durch den Schulträger (die Freie Waldorfschule Potsdam e.V.) erkennbar gemacht wurden.
Grundsätzlich wurden alle Kinder offenbar in einem „Schulverweigererprojekt“ unterrichtet (so das Staatliche Schulamt Brandenburg und das Bildungsministerium) ohne das die Eltern dazu informiert wurden. Fast alle Kinder sind nie bei den Jugendämtern als Schulverweigerer geführt worden. Ich erkenne in dem Artikel Frau Sonntags unbekümmerter Unwissenheit über die tatsächlichen Gegebenheiten!

Auch die Freie Waldorfschule Potsdam hat mit der Verleihung der Schulgenehmigung durch das Bildungsministerium seinerzeit Pflichten übernommen, die Sie nach Würdigung der an das Tageslicht gekommen Zustände offenbar nicht oder unzureichend wahrgenommen hat. Ist das ein Grund eine Schulgenehmigung zu widerrufen? Ich denke ja, und habe daher im Juni 2008 bereits den hier vehement angezweifelten Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. gestellt.

Ich war natürlich erstaunt, dass Frau Sonntag auf Nachfrage beim Bildungsministerium angeblich die Auskunft erhalten haben soll, so wörtlich: (Simone Sonntag) „ …Ebenso liegt dem Bildungsminsiterium nach Eigenen Angaben kein Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung vor. …“, und fragte selbst bei dem hier zuständigen Referat nach. Im ersten Anlauf kannte man meinen Antrag sehr wohl und eine formal schriftliche Sachstandsmitteilung erwarte ich in Kürze.

Ich denke die Leserschaft hat sich bereits selbst ein Bild hiervon gemacht und kann die vorliegenden Darstellungen sicher werten. Ich erkenne hier vielmehr ein Versuch einen Missstand nicht sehen zu können oder, und das wäre viel schlimmer, ihn nicht sehen zu wollen.


Ich lasse mir ungern den Vorwurf der Verunglimpfung machen, da ich für mich reklamiere objektiv und fair in jede Auseinandersetzung zu gehen Verunglimpfung ist eine abwertende Nachrede, die in einer gezielten Fehlinformation gipfeln kann.

Eine abwertende Nachrede oder gezielte Fehlinformation könnte hier die Darstellung sein, so wörtlich: (Simone Sonntag) „ … wenn die eigenen Familien überfordert sind, helfen die Jugendämter und vermitteln Alternativen … “. Alternativen ? Hochbegabte Kinder, die auch Teil der musikalischen Selbstdarstellung der Waldorfschule Potsdam waren und die erst mit dem Jugendamt in Kontakt kamen als sie und nach deren Ausscheiden aus dem Schulalltag der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. mit einem ominösen Schulverweigerungsprojekt in Verbindung gebracht wurden? Einem Schulamt, das die Sorgen und Fragen der betroffenen Eltern mit einem „ die waren doch in diesem Schulverweigerungsprojekt „ abgehandelt wurden?

Ich finde diese Position sehr bedenklich, zudem eine ehemalige Erzieherin der KJHE „Alte Ziegelei Rädel e.V.“ nach meinen Recherchen nun als Lehrerin an der Waldorfschule Potsdam arbeitet, obwohl auch sie wegen der Gewaltanwendung gegenüber Kindern ein Teil der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist. Eine Lehrerin ohne eine in der Bundesrepublik anerkannte Lehrbefähigung?!

Ich stelle hier Fragen, und erhalte von den Verantwortlichen keine Antwort!

Nicht richtig ist ebenfalls die Darstellung Frau Sonntags, nachdem zwei Elternpaare eine Nachbeschulung des entgangenen Schulwissens ausschlugen. Vielmehr richtig ist, das zwei Elternpaare ihre Kinder nicht von den gleichen Lehrern unterrichten lassen wollten, die für den desolaten Bildungsstand verantwortlich waren und um konkrete Vorschläge zum Aufholen des Lerndefizits gebeten haben! Ich denke das klingt plausibel.

Nahezu jeder kann sich vorstellen wie schwer es einem Kind fällt versäumten Schulstoff (wenn z.B. Krankheitsbedingt einige Wochen oder Monate verpasst) aufzuholen.
Man stelle sich aber hier ein „Wissensloch“ durch nicht vermittelte Bildung von bis zu 3 Jahren vor!

Das ist dazu geeignet eine Biographie erheblich zu beeinflussen!

Die von mir Kritisierten fühlen sich in der Ecke der „ zu unrecht Beschuldigten und Missverstandenen“ anscheinend sehr wohl, obwohl mich schon die Frage zwickt wie ein Kind mit massiven sozialen und emotionalen Störungen in einem Schulverweigerungsprojekt mit einem überforderten Elternhaus innerhalb von 18 Monaten von einen Problemfallschüler zum Landesbesten bei der BIO-Olympiade Brandenburgs „mutieren“ kann?

Bildung und der Anspruch auf Bildungsvermittlung ist ein im Grundgesetz verbrieftes Recht und nicht ein nach „Gutsherrenart“ zu gewährendes oder vorzuenthaltendes Produkt.

Die Menschen die heute als Lehrer, den Kindern die morgen als Erwachsene unsere Gesellschaft und Gemeinschaft formen und erhalten das Wissen geben, diese Lehrer sollten ganz besondere Menschen mit Visionen und Wissen sein um den Kindern den Horizont für die Zukunft öffnen zu können!

Wie wird es weiter gehen?

Wird auch das Land Brandenburg seiner Verantwortung gerecht?
Muss es beim Staatlichen Schulamt Brandenburg und im Bildungsministerium Konsequenzen geben?

Was hat Herr Minister Rupprecht bei der letzen Fragestunde im Brandenburgen Landtag (Sommer 2008) wirklich gesagt, wirklich gewusst und was damit gemeint?

Diese und weitere Fragen werden wir in weiteren Berichten klären können und danken dem Leser für seine Aufmerksamkeit und sein Interesse.

Kontakt: Alexander D. Wietschel / Groß Glienicke ( E-Mail )

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