(openPR) Die Finanzbehörden wehren sich zunehmend gegen die Anerkennung der steuerlichen Verluste bei Medienfonds. Nun hat die Finanzverwaltung verschiedenen Initiatoren mitgeteilt, dass sie die Verlustzuweisung sämtlicher Leasing-Medienfonds stark reduzieren will. Nach Ansicht der Behörde seien die Schuldübernahmen der Banken „abstrakte Schuldversprechen“. Solche Schuldversprechen würden unabhängig von einem bestehenden ursprünglichen Anspruch bestehen. In diesem Fall würden sich die Steuervorteile drastisch reduzieren. Betroffen sind alle sogenannten Leasing-Medienfonds, die in den Jahren 1998 bis 2005 aufgelegt wurden. Hier sind Medienfonds mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro betroffen. Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Medienfonds investiert haben, droht daher in bestimmten Fällen eine böse Überraschung. Sie müssen möglicherweise die anfänglichen Steuervorteile, die sie erhalten haben, wieder zurückzahlen. Die Bayerische Finanzverwaltung hat signalisiert, dass sie allen Medienfonds die anfänglichen Steuervorteile weitgehend nehmen will. Damit drohen den Anlegern erhebliche Steuernachzahlungen. Allein bei den großen Anbietern von Medienfonds, Hannover Leasing, KGAL und LHI sind rund 50.000 Anleger betroffen, die insgesamt 4,2 Milliarden Euro in entsprechenden Fonds angelegt hatten. Die Betroffenen kritisieren, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen im Nachhinein geändert würden. Anleger könnten sich nicht mehr sicher sein, dass sich die steuerliche Behandlung über die Laufzeit eines Fonds nicht ändere. Durch die offensive Vorgehensweise der Finanzbehörden gegen Steuersparfonds ist die geschlossene Beteiligung an sich deutlich weniger attraktiv geworden. Anleger wünschen sich Rechtssicherheit. Die rechtlichen Konsequenzen sollten Anleger im Einzelfall anwaltlich klären lassen.











