(openPR) Die Situation für Anleger verschiedener Medienfonds wird immer problematischer. Betroffenen Anlegern droht in vielen Fällen die weitgehende Aberkennung der erlangten Steuervorteile. Als Vorreiter in der Behandlung dieser Problematik haben die Finanzbehörden in München mitgeteilt, einstweilen keine Feststellungserklärungen von Medienfonds mehr zu bearbeiten. In den Fokus der Steuerbehörden geraten insbesondere Anlagen mit festen Lizenzzahlungen. Deren steuerliche Behandlung soll zunächst übereinstimmend geklärt werden. Bereits bei einigen Medienfonds wurden die Grundlagenbescheide geändert und die steuerlichen Verlustzuweisungen zum überwiegenden Teil gestrichen.
Zudem geraten die Banken unter Druck. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I hatte sich sogar schriftlich bei betroffenen Banken in München nach Unternehmen erkundigt, mit denen sie Defeasance- und Schuldübernahmekonstruktionen eingegangen sind. Diese umfangreiche Prüfung könnte für betroffene Anleger einen herben Verlust verursachen. Viele Beteiligungen rechnen sich überhaupft nur durch einen hohen Steuervorteil. Beteiligungen, die weder Rendite, noch Steuervorteile abwerfen, verursachen beim Anleger zumeist einen Totalverlust seines eingelegten Kapitals. Zahlreichen Fondsanlegern drohen damit erhebliche Schäden. Anleger verschiedener Medienfonds sollten daher dringend ihr steuerliches Risiko prüfen lassen. Sollten sich hier Probleme ergeben ist anwaltliche Hilfe zu empfehlen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Anleger bei Erwerb der Beteiligungen ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden. Andernfalls kommen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Initiatoren in Betracht.








