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Montranus Medienfonds: Rechtsanwalt Reime setzt Rückabwicklung gegen Helaba Dublin durch

Bild: Montranus Medienfonds: Rechtsanwalt Reime setzt Rückabwicklung gegen Helaba Dublin durch
Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat vor dem LG Augsburg für einen Mandanten eine interessante Rückabwicklung seiner Kapitalanlage erstritten. Der Anleger hatte schon im Jahr 2004 über die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen in Montranus Medienfonds investiert und die Fondsanlage über Darlehen finanziert. Nach einiger Zeit wünschte der Anleger die Rückabwicklung von Darlehen und Anlage – auch aufgrund der versprochenen Steuervorteile. Er berief sich beim Rücktritt vom Vertrag auf einen unzulässigen Passus innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Rechtsanwalt Reime: „Da das Wörtchen ‚frühestens‘ im Text der Widerrufsbelehrung keine klare Aussage darstellt, ist die angegebene Widerrufsfrist ungültig!“ Ein „Frühestens mit Erhalt die Belehrung“ ist nicht wirksam für die Aktivierung der angesprochenen Widerrufsfrist. Dies, so der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, habe auch der BGH schon angemerkt. Im vorliegenden Fall, so Reime, war der Vertrag also niemals rechtskräftig geworden.

Das Landgericht Augsburg entschied, dass die Kündigung des Darlehensvertrages wirksam sei. Auch die Eingabe der Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen, dass sich der Darlehensnehmer zumindest die genossenen Steuervorteile anrechnen lassen müsste, konnte das Landgericht nicht nachvollziehen und entsprach damit auch einer BGH-Entscheidung, nach der Steuervorteile nur dann die Rückforderung schmälern können, wenn die „außergewöhnlich hoch“ seien.. Demnach kommt die komplette Anlagesumme nur abzüglich gezahlter Ausschüttungen zur Anrechnung. Inklusive gezahlter Anwaltskosten und Zinsen muss die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen über 30.000 Euro zahlen. (AZ: 082 O 5077/11)

Geschädigte Anleger von Montranus Medienfonds sollten sich an einen versierten Fachanwalt wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Fachanwalt Jens Reime vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger vom Montranus Medienfonds. Gerne beraten wir Sie.

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwalt-reime.de/erfolge

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