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Montranus Medienfonds Gerichte verurteilen Heleba Dublin

Bild: Montranus Medienfonds Gerichte verurteilen Heleba Dublin
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Montranus.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Montranus.

(openPR) Nachdem zunächst erstinstanzliche Urteile wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gegen die Helaba Dublin ergangen sind, haben jetzt die Oberlandesgerichte Stuttgart und München bestätigt, dass die Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin falsch sind und die Anleger der Montranus Medienfonds noch heute den Darlehensvertrag widerrufen können. Dadurch kommt es zur Rückabwicklung des Montranus II Medienfonds und die Anleger erhalten ihr Geld zurück. Anleger haben nungute Aussichten, ohne Schaden aus den Montranus Medienfonds rauszukommen.

Banken verkauften in den Jahren 2003 bis 2005 vielen ihrer Kunden Beteiligungen an den Hannover Leasing Montranus Medienfonds, wodurch die Banken mehr als 9000 Anleger geworben haben. Die Hannover Leasing war hierbei Initiatorin der Hannover Leasing Montranus Medienfonds und gehörte zugleich der Sparkassen Finanzgruppe an. In den drei Hannover Leasing Montranus Medienfonds wurden über 700 Mio. € von den Anlegern investiert. Steuerlich kann es bei Medienfonds zu Steuernachzahlungen inklusive Zinsen auf die Steuer kommen.

Aufgelegt wurden die folgenden Filmfonds: Hannover Leasing Montranus Medienfonds Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG.

Weiterlesen unter:

www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/montranus-medienfonds-%E2%80%93-lg-stuttgart-und-lg-potsdam-verurteilen-helaba-dublin-auf-rueckabwicklung

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