(openPR) Die aktuelle Praxis der Finanzbehörden überrascht angesichts vieler abenteuerlicher Konstruktionen nicht. Zahlreiche Filmfonds haben mit beeindruckenden Renditeprognosen Anleger geworben und insbesondere den dadurch erzielten Steuervorteil hervorgehoben. In einigen Fällen wurden so zum Teil zweitklassige Actionfilme und Horrorfilme durch den deutschen Steuerzahler finanziert. Nunmehr stellt sich jedoch heraus, dass in vielen Fällen beide Säulen der Anlageentscheidung nicht tragfähig sind. Die Renditeprognosen waren in vielen Fällen reine Luftprognosen, die in einigen wenigen Ausnahmen realisiert werden konnten, wenn das produzierte Werk in der Vermarktung Erfolg hatte.
Die steuerlichen Geisterfahrten vieler Filmfondsinitiatoren werden zudem von den Finanzämtern vermehrt kritisch beurteilt. Es versteht sich von selbst, dass eine steuerbegünstigte Investition nur dann begünstigt wird, wenn das Geld auch tatsächlich investiert wird. In einem besonders dreisten Fall haben findige Initiatoren die mehrstelligen Millionenbeträge einfach auf Bankkonten geparkt und hierfür Steuervorteile kassiert. Hier schlug das System zurück. Das Finanzamt hat die Steuervorteile gestrichen und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Steuerhinterziehung. Den Anlegern stehen Steuernachzahlungen bevor.
Originell sind in diesem Zusammenhang sogenannte Garantiefonds. Hier war das eingezahlte Eigenkapital nach Prospektangaben durch Garantien abgesichert. Der Anleger sollte jedoch bedenken, dass eine Garantieerklärung einer Firma mit Sitz auf einer Karibikinsel über mehrere Millionen Euro nicht zwangsläufig werthaltig sein muss.
Gleiches gilt für eine Ausfallversicherung. Hier stellt sich das gleiche Problem, wie bei vielen Mietgaranten bei Immobilienfonds. Daher sollten Anleger bei solchen Garantien auf die Bonität der Garantiegebers achten. Eine inländische Großbank wäre ein gutes Beispiel. Anlegern, die ihr Geld in Medienfonds investiert haben, ist daher zur kritischen Beurteilung ihres Engagements und zur Prüfung ihrer Beteiligung zu raten. Oftmals haben Anleger noch nicht einmal erkannt, welches Risiko sie eingegangen sind. Unsere Kanzlei beschäftigt sich in jahrzehntelanger Praxis mit Kapitalanlagen und bietet eine Überprüfung der Kapitalanlage ebenso an, wie die rechtliche Vertretung der geschädigten Anleger.









