(openPR) Die negativen Renditeerwartungen zahlreicher Medienfonds in Deutschland könnten für viele Anleger nur der Anfang eines drohenden Totalverlustes bedeuten. Ende September haben die Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes bei einem Treffen die steuerliche Behandlung dieser Steuersparmodelle besprochen. Dabei wurde insbesondere vereinbart, dass die sogenannte Schlusszahlung bei Medienfonds rückwirkend über die gesamte Fondslaufzeit aufgeteilt werden soll.
Bisher erfolgte die Versteuerung der Schlusszahlung im Jahr des Zuflusses, regelmäßig also am Ende der Laufzeit des Fonds. Durch die Vorziehung der Besteuerung der voraussichtlichen Schlusszahlung und die Aufteilung auf die gesamte Laufzeit erfolgt eine deutliche Verschlechterung der steuerlichen Situation für die meisten Anleger. Das Bundesfinanzministerium teilte vor kurzem mit, dass es nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder aufgrund der Anwendung der höchstrichterlich bestätigten Grundsätze zum wirtschaftlichen Eigentum bei Medienfonds mit leasingähnlicher Gestaltung („Defeasance-Struktur“) zur Zurechnung des Wirtschaftsguts zum Lizenznehmer kommt. Nach den Grundsätzen zur periodengerechten Gewinnrealisierung müssten diese Fonds daher auch den Anspruch auf die Schlusszahlung über den gesamten Zeitraum des Lizenzvertrags gewinnerhöhend berücksichtigen.
Die leasingähnlichen Medienfonds sehen neben hohen anfänglichen Steuervorteilen, die sofort als Betriebsausgaben abgeschrieben werden mussten, eine feste Schlusszahlung an die Anleger vor, die unter anderem die Verkaufserlöse aus den Filmrechten enthält. Die Finanzverwaltung hatte zu entscheiden, ob die Zahlung entsprechend dem tatsächlichen Geldfluss erst am Ende der Laufzeit steuerlich wirksam wird, oder ob der Betrag anteilig auf die gesamte Laufzeit des Fonds zu verteilen ist. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung der Finanzbehörden drohen tausenden Anlegern hohe Steuernachzahlungen. Zwischen 1998 und 2005 haben sich schätzungsweise mehr als 100.000 Anleger mit etwa 5,5 Milliarden Euro in diese Beteiligungsmodelle eingekauft. Hinzu kommt ein Teil der rund 160.000 Anleger, die sich in jener Zeit mit insgesamt 8,7 Milliarden Euro an unternehmerischen Medienfonds beteiligten. Auf der sicheren Seite sind lediglich Beteiligungen, bei denen die Steuervorteile schon bestandsfest sind.
Anleger verschiedener Medienfonds sollten daher dringend ihr steuerliches Risiko prüfen lassen. Sollten sich hier Probleme ergeben ist anwaltliche Hilfe zu empfehlen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Anleger bei Erwerb der Beteiligung ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden. Andernfalls kommen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Initiatoren in Betracht.









