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SpaRenta, Lex-Konzept-Rente und andere Rentenmodelle - Warnung vor verlockenden Angeboten der Banken

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Ansprechpartner bei SpaRenta, Lex-Rente und anderen Rentenmodellen
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(openPR) München, den 13.03.2009. Viele Geschädigte der SpaRenta, der Lex-Konzept-Rente (Lex-Rente) und ähnlicher Rentenmodelle dürften sich momentan durch die sehr niedrigen Zinsen dazu verleiten lassen, das bisherige Darlehen umzuschulden oder „zu verlängern“. Den Wenigsten ist bewusst, dass sie damit häufig ihre rechtliche Situation deutlich verschlechtern.



Gerade bei den Rentenmodellen wie der SpaRenta Kombi-Rente und der Lex-Konzept-Rente, aber auch bei ähnlichen Rentenmodellen wie der Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente der Schnee Gruppe, der System-Rente von Barkholz, der Individual-Rente, dem Europlan, der Novarent, dem Profit-Plan, dem Lombard-Plan, der Private-Sicherheits-Rente PSR, Private Best Age des Bankhauses Wölbern und SmartIN, hat sich die aktuelle Finanzkrise in vielen Punkten katastrophal ausgewirkt. Dabei liefen die meisten dieser Modelle schon vor dem Zusammenbruch der Märkte in den letzten Monaten auf enorme Verluste für ihre Zeichner hinaus – mittlerweile bilden sie in vielen Fällen aber eine existentielle Bedrohung für die Geschädigten.

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen betreuen aktuell rund 800 Betroffene derartiger Modelle. Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Fällen zeigt, dass die häufig eingesetzten Wertpapierdepots und Versicherungen der britischen Clerical Medical in den letzten sechs Monaten vielfach deutlich an Wert verloren haben. Gleichzeitig erhöhte sich der Kurs des Schweizer Frankens. Anleger der Lex-Konzept-Rente sind also beispielsweise häufig dreifach betroffen: Ihre Clerical Medical Versicherung hat ebenso wie das Depot an Wert verloren und das Darlehen ist durch den Kursanstieg deutlich teurer geworden. Geschädigte der SpaRenta Kombi-Rente hat es in vielen Fällen zumindest noch zweifach erwischt, da die Generali ihre Auszahlungen ja schon in der Vergangenheit stark reduzierte: Auch hier hat aber das Wertpapierdepot regelmäßig stark an Wert verloren und das Darlehen auf Basis des Schweizer Frankens ist teurer geworden.

Ein einziger Lichtblick, wenn man denn in diesem Zusammenhang überhaupt von so etwas sprechen kann, sind die aktuell niedrigen Zinsen. So sind viele Fälle bekannt, in denen Umschuldungen auf andere Kreditinstitute oder vermeintliche Verlängerungen bei dem bisherigen Institut mit Zinssätzen von unter 3 % jährlich angeboten werden. Etliche Geschädigte nehmen derartige Angebote an, um ihre wirtschaftliche Situation zumindest etwas zu mildern. Leider ist ihnen dabei meist nicht bewusst, dass sie damit ihre Chancen deutlich verschlechtern, über ein rechtliches Vorgehen gegenüber den finanzierenden Banken eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen. Insbesondere das hier in vielen Fällen bestehende Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte wird durch eine Umschuldung oder auch durch eine Verlängerung des bisherigen Darlehens stark gefährdet. Die Erfahrung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen zeigt nämlich, dass viele der betroffenen Banken in dem Wissen um die rechtliche Problematik auch bei einer vermeintlichen Verlängerung eines bestehenden Darlehens den Kunden völlig neue Kreditverträge unterschieben. Diese ungewöhnliche Abwicklungspraxis ist nach der Überzeugung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen allein darauf gerichtet, die rechtliche Situation der Bank gegenüber den Kunden zu verbessern.

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen empfehlen daher allen Betroffenen der besagten Rentenmodelle dringend, vor einer Umschuldung oder Verlängerung der bisherigen Finanzierung eine anwaltliche Überprüfung ihrer Situation herbeizuführen. So kann eine unnötige Vergrößerung des Schadens verhindert werden. Weitere Informationen finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de .

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