(openPR) Darlehensverlängerungen oder -ablösungen können die Rechtslage der Geschädigten verschlechtern.
München, den 07.05.2008. Wir berichteten bereits wiederholt über die großen Probleme, die viele Rentenmodelle bzw. Zinsdifferenzgeschäfte und Hebelgeschäfte heute den Betroffenen bereiten. Insbesondere gilt das für die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept Rente oder Lex-Rente, den Europlan, den Profit-Plan, die Prestige-Konzept-Rente, die Plusrente und die SpaRenta Kombi-Rente. Durch uns lässt sich schon heute eine dreistellige Zahl von Geschädigten betreuen.
Wir wissen daher auch, dass in vielen Fällen in diesem Jahr die Zinsbindungsfristen auslaufen, sodass eine Verlängerung des Darlehens bzw. dessen Ablösung zur Diskussion steht. Wir können den Betroffenen nur dringend empfehlen, vor derartigen Schritten eine Prüfung ihrer Situation durch einen sachkundigen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich der Schaden durch die Vereinbarung eines neuen Zinssatzes oder die Ablösung des bisherigen Darlehens noch weiter vergrößert.
So droht dadurch beispielsweise der Verlust eines Widerrufsrechts nach den Vorschriften für Haustürgeschäfte. Außerdem enthalten viele der hier zu findenden Darlehensverträge Verstöße gegen die Vorschriften für Verbraucherkreditverträge, sodass ohnehin für die gesamte Laufzeit nur der gesetzliche Zinssatz von 4% geschuldet wird. Diesbezüglich konnten wir auch bereits berichten, dass mehrere betroffene Banken den besagten Verstoß schon gegenüber unseren Mandanten einräumten und diesen daher auch die in der Vergangenheit über den gesetzlichen Zinssatz hinaus gezahlten Zinsen vollständig oder zumindest teilweise erstatteten. Weitere Informationen werden unter www.rentenmodell-hilfe.de veröffentlicht.
Selbstverständlich stehen auch wir gerne für entsprechende Fragen zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner bei uns sind Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler.










