Gefahren bei Sparenta-Kombi-Rente und Lex-Konzept-Rente
(openPR) München, den 21.08.2008. Aus den verbreiteten Rentenmodellen SpaRenta-Kombi-Rente und Lex-Konzept-Rente drohen den meisten Erwerbern schmerzliche Verluste. Was als sichere Ergänzung der Altersvorsorge gedacht war, entwickelt sich zu einer wirtschaftlichen Gefahr. Zusätzliche Nachteile können sich jetzt aus anstehenden Vereinbarungen über die entsprechenden Darlehen bzw. Kredite ergeben.
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen betreuen eine große Zahl von Betroffenen diverser Rentenmodelle – gerade auch der SpaRenta-Kombi-Rente und der Lex-Konzept-Rente. In vielen Fällen besteht dabei die Möglichkeit über Rechte und Ansprüche gegenüber den finanzierenden Banken die Situation der Betroffenen zu verbessern.
In der Vergangenheit wurde daher bereits wiederholt davor gewarnt, ohne vorherige anwaltliche Prüfung Vereinbarungen über die Darlehen bzw. Kredite abzuschließen. Häufig besteht die Gefahr, durch solche Vereinbarungen seine Situation zu verschlechtern. Besondere Aktualität gewinnt diese Warnung dadurch, dass zum Ende 2008 in vielen Fällen Veränderungen der Finanzierungen anstehen. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de .
Ihre Ansprechpartner bei uns sind Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler.
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Ansprechpartner ist Tobias Pielsticker
Über das Unternehmen
Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen ist eine seit 1993 auf die Betreuung von Kapitalanlegern spezialisierte Anwaltskanzlei. Sie vertritt in diesem Zusammenahng auch seit mehreren Jahren Geschädigte sogenannter Rentenmodelle gegenüber Versicherungen und Banken.
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