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Rechtsschutzversicherungen müssen bei Rentenmodellen zahlen

Bild: Rechtsschutzversicherungen müssen bei Rentenmodellen zahlen
Seit Jahren im Bereich der Rentenmodelle tätig
Seit Jahren im Bereich der Rentenmodelle tätig

(openPR) Versicherungsschutz wird häufig zu Unrecht verweigert.

München, den 23.04.2008. Das Amtsgericht Stuttgart hat mit einem Urteil vom 11.04.2008 zugunsten eines unserer Mandanten den Anspruch auf Versicherungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung im Hinblick auf ein Rentenmodell in Form des Europlans bestätigt. Unser Mandant will hier insbesondere gegenüber Clerical Medical (CMI) und der finanzierenden Bank Ansprüche geltend machen. Seine Rechtsschutzversicherung wollte ihm dafür aber keinen Versicherungsschutz gewähren. Nach dem Urteil des Amtsgerichts ist sie dazu aber verpflichtet.



Ein ähnliches Urteil hatten wir am 20.03.2006 bereits durch das Amtsgericht München erstreiten können. Es wurde auch rechtskräftig. Dort war kein standardisiertes Rentenmodell betroffen, sondern ein einfaches Hebelgeschäft, bei dem mittels eines Darlehens in eine Police von Clerical Medical eingezahlt worden war. Auch dazu stellte das Gericht einen Anspruch auf Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fest.

Wir beschäftigen uns bereits mehrere Jahre mit Kapitalanlagen auf Basis kreditfinanzierter Lebens- und Rentenversicherungen. Das betrifft insbesondere Rentenmodelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept Rente oder Lex-Rente, den Europlan, den Profit-Plan, die Prestige-Konzept-Rente, die Plusrente und die SpaRenta Kombi-Rente. Wir betreuen daher mittlerweile eine dreistellige Zahl von Betroffenen aus diesem Bereich.

Über die meist unbefriedigende bis existenzgefährdende Entwicklung der Rentenmodelle berichteten wir schon mehrmals. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de . Aus unserer Sicht bestehen für die Betroffenen aber durchaus tragfähige Ansatzpunkte, um eine substantielle Verbesserung ihrer Situation herbeizuführen. Für einige unserer Mandanten konnte das auch bereits erfolgreich umgesetzt werden. Für andere Mandanten befinden wir uns insbesondere in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Clerical Medical und den finanzierenden Banken. Über weitere Ergebnisse werden wir selbstverständlich berichten.

Für die Betroffenen spielt es naturgemäß eine entscheidende Rolle, welche weiteren Kosten mit entsprechenden Schritten verbunden sind. Niemand will dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Erfreulicherweise ist es uns bisher gelungen, in vielen Fällen eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung unserer Mandanten zu erreichen. Voraussetzung dafür ist regelmäßig, dass eine Rechtsschutzversicherung schon bei Abschluss des Rentenmodelles bestanden hat. Teilweise kann jedoch auch ohne diese Voraussetzung Anspruch auf Versicherungsschutz bestehen.

In einigen wenigen Fällen verweigern Rechtsschutzversicherungen jedoch unseren Mandanten Versicherungsschutz, obwohl dieser nach unserer Überzeugung zu gewähren ist. In zwei Fällen kam es daher bereits zu den oben dargestellten Klagen gegen die Rechtsschutzversicherungen, die zugunsten unserer Mandanten entschieden wurden. Bedauerlicherweise werden aber noch weitere Klagen folgen müssen, da immer noch Rechtsschutzversicherungen meinen, sich hier aus der Verantwortung stehlen zu können. Auch diesbezüglich werden wir über die weitere Entwicklung berichten.

Betroffenen können wir nur empfehlen, auch ihre Ansprüche gegenüber einer etwaigen Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls anwaltlich prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehen auch wir dafür gerne zur Verfügung. Die Ansprechpartner bei uns sind Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler.

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