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Europlan-Auflösung, was man beachten sollten

(openPR) Auch nach einer Auflösung können noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

München, den 09.10.2008. Viele Geschädigte des Europlans stehen heute vor der Entscheidung über eine Auflösung dieses Rentenmodells oder haben eine solche bereits getroffen und umgesetzt. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann es auch durchaus sinnvoll sein, die Versicherung bei der Clerical Medical zu kündigen oder zu verkaufen und mit dem Erlös das Darlehen zumindest teilweise zurückzuführen.



Rentenmodelle und Steuer

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 nicht mehr möglich ist, den Aufwand für die Clerical Medical Police, sprich die Zinsen an die Bank, steuerlich geltend zu machen. Ein Festhalten an den Policen bzw. dem Europlan ist daher häufig nur dann sinnvoll, wenn Clerical Medical eine höhere Rendite erbringt als Zinsen zu zahlen sind. In der Vergangenheit war das meist nicht der Fall – die zukünftige Entwicklung ist aber natürlich nicht vorhersehbar.

Europlan und andere Rentenmodelle

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits wiederholt darüber, dass nach unserer Überzeugung bei vielen Rentenmodellen unter Beteiligung einer Police der Clerical Medical wie insbesondere der Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, der System-Rente, der Individual-Rente, der LEX-Konzept Rente oder Lex-Rente, dem Profit-Plan, dem Lombard-Plan, der Prestige Konzept-Rente oder Prestige Rente, der Plusrente, SMART-IN und eben dem Europlan Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical bestehen. Weiter kann häufig auch über ein Vorgehen gegen die Banken die Situation der Betroffenen verbessert werden. Insbesondere im Hinblick auf den Europlan konnten diesbezüglich für unsere Mandanten auch bereits spürbare Erfolge erzielt werden.

Kündigung der Clerical Medical ist möglich

Grundsätzlich ist es aus Sicht der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen daher wichtig, vor einer Auflösung des Europlans oder anderer Rentenmodelle und der damit erforderlichen Kündigung der Versicherung gegenüber Clerical Medical und den finanzierenden Banken Ansprüche und Rechte anzumelden. Wer das nicht beachtet, kann seine Situation durch die Auflösung verschlechtern. Zumindest eine vorherige anwaltliche Beratung wird dringend empfohlen.


Schadensersatz auch nach Kündigung

Wurde die Police bei der Clerical Medical bereits gekündigt und aufgelöst, besteht regelmäßig immer noch ein Schadensersatzanspruch, so dass es auch in dieser Situation sinnvoll ist, sich über die rechtlichen Möglichkeiten näher zu informieren. Weiteres finden Sie auch unter www.rentemodell-hilfe.de . Ansprechpartner bei uns ist Rechtsanwalt Tobias Pielsticker.

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