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Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-Geschädigte

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KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft
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(openPR) München im September 2011 – ein Urteil im August 2011 ausgesprochen durch das Oberlandesgericht Karlsruhe setzt klare Zeichen für Europlan-Geschädigte.

Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte, Anja Appelt und Thorsten Krause, welche sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert haben, berichten nachfolgend über die wesentlichen Punkte des Urteils. Europlan-Geschädigte und Geschädigte weiterer Hebelmodelle denen unter Verwendung einer Lebensversicherungspolice der englischen Clerical Medical Investment Limited Schaden entstanden ist, werden durch dieses Urteil gestärkt. Die Richter in Karlsruhe verurteilten Clerical Medical zum Schadensersatz. Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er den streitgegenständlichen Europlan nie unterzeichnet.



Die insbesondere in den Jahren 2000 bis 2002 vertriebenen sogenannten „Hebelmodelle“, darunter auch der weitverbreitete Europlan, besteht im Grundsatz aus drei Komponenten:

einem Darlehen, einer Lebensversicherungspolice bei Clerical Medical sowie meist einem sogenannten Tilgungsinstrument. “Die Anleger wurden hier mit angeblichen Renditen der Clerical Medical in zweistelliger Höhe gelockt und geworben”, berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und betont dabei: “Der Europlan hätte, zumindest was die Zahlen angeht, dazu führen sollen, dass Anleger mit verhältnismäßig geringem eigenem Aufwand, eine lebenslange Rente ausbezahlt bekommen. Leider sind die erwarteten Renditen nicht annäherungsweise eingetreten, so dass sich viele Anleger aus Hebelmodellen zwischenzeitlich erheblichen Forderungen der finanzierenden Banken ausgesetzt sehen.”

Noch in der ersten Instanz vor dem Landgericht Heidelberg hatte der Anleger, der nun vor dem OLG Karlsruhe triumphierte, verloren. Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe schließen sich mit dem Urteil gegen Clerical Medical einer ganzen Reihe auffallender Urteile gegen den englischen Lebensversicherer an, die den geschädigten Anlegern Hoffnung geben, so Rechtsanwalt Thorsten Krause.

Die Neuerung des Karlsruher Urteils ist, dass die Richter nicht auf das zugrundeliegende Hebelmodell, den Europlan abstellen, sondern vielmehr die Versicherungspolice der Clerical Medical selbst ins Visier nehmen. Die Richter stellten fest, dass Clerical Medical über diese Lebensversicherungspolice besser hätten aufklären müssen, erst Recht im Zusammenhang mit einem Hebelmodell wie dem Europlan. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass Clerical Medical zusammen mit dem Versicherungsantrag eine sogenannte Musterberechnung erhalten hat, in der deutlich ausgewiesen war, dass der Anleger mit einer Rendite von 8,5% pro Jahr gerechnet hatte. Anja Appelt fügt an, dass Clerical Medical zum Zeitpunkt, zu welchem der Kläger seinen Versicherungsantrag stellte, von einer deutlich

niedrigeren Rendite ausging. Damit hätte Clerical Medical nach den Ausführungen in dem Urteil erkennen müssen, dass der Anleger einer „gravierenden Fehlvorstellung“ aufgesessen war und den Anleger hierüber aufklären hätte müssen. “Da dies unterblieben ist, muss Clerical Medical nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe nun Schadensersatz leisten und hat den Anleger nun so zu stellen, als hätte dieser den Europlan nie abgeschlossen”ergänzt Thorsten Krause.

KAP Rechtsanwälte bewerten dieses Urteil als wegweisend für Europlan-Geschädigte und Geschädigte anderer Hebelmodelle der Clerical Medical, denn es lässt sich ohne weiteres auf andere Hebelmodelle übertragen. Selbst außerhalb des Europlans verbessert das Urteil die Chancen geschädigter Anleger erheblich, denn die Karlsruher Richter stellen als wichtigsten Punkt die Tatsache dar, dass Clerical Medical mit der Musterberechnung bekannt war, von welcher Rendite der Versicherungsnehmer ausgegangen ist. Dies birgt die Möglichkeit, Clerical Medical in Fällen in Haftung zu nehmen, in welchen keine Finanzierung zugrunde liegt.

“Zu bedenken ist hierbei, dass die meisten Fälle, in welchen die Versicherung vor dem Jahr 2002 abgeschlossen wurde, Ende 2011 zu verjähren drohen” weist Anja Appelt eindringlich hin. “Anleger, die ihre Ansprüche gegenüber Clerical Medical noch geltend machen wollen, sollten dies schnell vornehmen.”

Geschädigten Anlegern empfehlen KAP Rechtsanwälte, sich an einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt zu wenden.

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