(openPR) Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 08.03.2012 einem von Witt Rechtsanwälte Heidelberg – Berlin vertretenen Anleger im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente Schadensersatz gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) zugesprochen, der vor allem die vollständige Freistellung von dem aufgenommenen Darlehen bei der Helaba Suiss (heute Frankfurter Bankgesellschaft) in Höhe von rund 1.040.622,- CHF (rund 860.000,- € ) umfasst, welches zur Finanzierung aufgenommen wurde. Bei diesem Urteil dürfte es sich um das bundesweit erste positive oberlandesgerichtliche Urteil für einen Anleger der Lex-Konzept-Rente handeln. Insgesamt sollen rund 800 Anleger eine solche Lex-Konzept-Rente abgeschlossen haben, das Volumen wird auf bis zu 200 Mio € geschätzt.
Die Begründung, mit welcher das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe CMI verurteilte, ist überzeugend, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat. Das Gericht ging davon aus, dass der Versicherer CMI dem Kläger die prognostizierte Rendite unzutreffend dargestellt habe. Der von der CMI erweckte Anschein, dass dem Anleger durch die Versicherung wertvolle Garantien geboten würden, welche sein Anlagekapital schützen würden, entspreche nicht dem tatsächlichen Geschäftsmodell.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat - wenn sie vom Bundesgerichtshof bestätigt wird -weitreichende Folgen für den Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited, da nunmehr auch deren Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der Einbindung ihrer Versicherungsprodukte in einem weiteren fremdfinanzierten Rentenmodell obergerichtlich festgestellt wurde. Der Bundesgerichtshof wird wohl noch in diesem Jahr zu einer Schadensersatzverpflichtung von CMI im Zusammenhang mit dem EuroPlan entscheiden. Bereits im letzten Jahr waren Witt Rechtsanwälte u.a. vor dem OLG Stuttgart erfolgreich (Anlagemodell EuroPlan). Somit konnte nun auch das zweite OLG Verfahren von Witt Rechtsanwälte erfolgreich gegen CMI abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu fremdfinanzierten Rentenversicherungsmodellen finden Sie unter:
http://www.witt-rechtsanwaelte.de/fachgebiete/versicherungsmodelle/versicherungsmodelle.html










