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Landgericht Stuttgart: Clerical Medical muss Auszahlungsversprechungen im Versicherungsschein erfüllen

Bild: Landgericht Stuttgart: Clerical Medical muss Auszahlungsversprechungen im Versicherungsschein erfüllen
KAP Rechtsanwälte |  LG Stuttgart: CMI muss Auszahlungsversprechungen erfüllen
KAP Rechtsanwälte | LG Stuttgart: CMI muss Auszahlungsversprechungen erfüllen

(openPR) München, den 30.11.2011 - In zwei von der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte betriebenen Klageverfahren gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical (kurz CMI) vor dem Landgericht Stuttgart fand am 24.11.2011 die mündliche Verhandlung statt. Die Tendenz des Landgerichts Stuttgart war deutlich, die Clerical Medical zur Leistung aus dem Vertrag zu verurteilen.



Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt schildert die Vorgehensweise: “Beide Anleger hatten eine sog. Lex-Konzept-Rente abgeschlossen und haben Klage gegen Clerical Medical auf Schadensersatz, hilfsweise auf Leistung aus der Versicherungspolice (einer so genannten „Wealthmaster Noble“ Police), eingereicht. Im Rahmen des Schadensersatzanspruches wollen die Kläger so gestellt werden, wie sie stünden, wenn sie die Lex-Konzept-Rente mit der britischen Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) nicht abgeschlossen hätten. Dann wird ihnen jeglicher Schaden ersetzt. Alternativ machen sie geltend, dass die in der Police angegebene Leistung tatsächlich auch von Clerical Medical erbracht wird. In der Police verspricht Clerical Medical hohe regelmäßige Entnahmen bis zum Jahr 2055.”

“Dass diese versprochenen Zahlungen auch geleistet werden, ist leider keine Selbstverständlichkeit”, weist Rechtsanwältin Appelt hin. Durch die geringe Wertentwicklung der Police wird diese durch die Entnahmen stark reduziert. Dann ist zu befürchten, dass die Police in näherer Zukunft aufgezehrt ist. Eine Rentenzahlung oder weitere Bedienung des aufgenommen Darlehens wäre nach Ansicht der CMI so ausgeschlossen”.

Das Landgericht Stuttgart führt in der Verhandlung aus, dass es der Rechtsprechung des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in vergleichbaren Parallelangelegenheiten folgen wird und hier eine Verpflichtung der Clerical Medical auf Leistung, wie in der Police versprochen, sieht. Ein entsprechendes Urteil in beiden Klagen gegen Clerical Medical ist zu erwarten. Das LG Stuttgart machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass das OLG Stuttgart derzeit Clerical Medical in verschiedenen Parallelstreitigkeiten zu unterschiedlichen Rentenmodellen weitgehend zur Leistung verurteilt.

Nach Sicht der KAP Rechtsanwälte sind dies gute Aussichten für eine Klage geschädigter Anleger jeglicher Modelle, wie etwa der Lex-Konzept-Rente, des Europlans und sonstiger „gehebelter“ Policen der Clerical Medical. “Die von uns vertretenen Anleger werden ihren Anspruch auf Leistung erstinstanzlich wohl durchsetzen und erhalten somit Anspruch auf Auszahlungen aus der Clerical-Medical Police bis ins Jahr 2055”, schließt Rechtsanwältin Anja Appelt ab. Wegen der drohenden absoluten Verjährung zum Ende des Jahres 2011 sollten Anleger schnellstmöglich handeln.

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