(openPR) Viele Zeichner des Europlans haben die Möglichkeit, ihre Situation spürbar zu verbessern.
München 15.10.2008. Der Europlan ist eines der diversen Rentenmodelle auf Basis einer Versicherung der britischen Clerical Medical, die für die meisten Zeichner mit einem hohen Schaden zu enden drohen. Die Versicherung erbringt häufig nur einen Bruchteil der erwarteten Rendite und auch in den angesparten Depots erlitten die meisten Betroffenen herbe Verluste.
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen beschäftigen sich seit 2006 intensiv mit dem Europlan und betreuen gegenwärtig ca. 80 Betroffene dieses Rentenmodells. In diesem Zusammenhang haben sich eine Reihe von Ansatzpunkten zur Verbesserung der Situation der Geschädigten ergeben.
Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical
Nach Überzeugung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen bestehen beim Europlan regelmäßig Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical, weil aus Sicht der Rechtsanwälte die Angaben in Prospektunterlagen zu den Vergangenheitsrenditen irreführend waren und die Verwaltung der Einzahlungen falsch dargestellt wurde. So wurde mit Renditen aus Versicherungen geworben, in die über einen längeren Zeitraum monatlich eingezahlt worden war und die unter anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erzielt worden waren. Weiter wurde der Eindruck vermittelt Clerical Medical gebe die erzielten Gewinne vollständig an die Versicherten weiter, was nicht der Fall ist. Schließlich wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass die Garantien durch Garantiekosten und die Verschiebung von Werten zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen bzw. unterschiedlichen Pools abgedeckt werden können. Gerade diese Umstände führen zu der unbefriedigenden Entwicklung vieler Policen.
Clerical Medical ist für die unzureichende Aufklärung durch die Europlan-Prospekte verantwortlich, weil sie diese Unterlagen nach den Informationen der Rechtsanwälte kannte und deren Verwendung duldete.
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen haben daher bereits für Geschädigte des Europlans zwei Klagen gegen Clerical Medical erhoben, die auf eine Rückabwicklung des gesamten Rentenmodells gerichtet sind. Sobald aus diesen Verfahren Ergebnisse vorliegen, wird darüber berichtet werden.
Schadensersatzansprüche gegenüber Röbke & Partner
Röbke & Partner ist als Herausgeberin der Europlan-Prospekte nach der Bewertung der Rechtsanwälte ebenfalls schadensersatzpflichtig. Hier wurden auch bereits zwei Klagen erhoben.
Trotz der Insolvenz von Röbke & Partner scheint es sinnvoll diese Schadensersatzansprüche weiter zu verfolgen, da eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorliegt, die hier eintrittspflichtig sein könnte. Es wurden daher bereits für viele Mandanten Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet. Auch dazu wird weiter berichtet.
Ansprüche und Rechte gegenüber den finanzierenden Banken
In vielen Fällen bestehen diverse Möglichkeiten, auch durch ein Vorgehen gegen die finanzierende Bank die Position der Betroffenen zu verbessern. So konnten die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen schon gegenüber verschiedenen Banken für ihre Mandanten erhebliche Zinsreduzierungen und Zinserstattungen durchsetzen.
Weiter kann teilweise auch ein Widerrufsrecht nach den Regeln für Haustürgeschäfte und für Verbraucherkredite geltend gemacht werden. So ist beispielsweise ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz aktuell Gegenstand eines Verfahrens gegen die BayernLB.
Besonders gut ist bezüglich der Widerrufsrechte regelmäßig die Situation von Betroffenen, die ihren Darlehensvertrag ab dem 01.11.2002 unterschrieben haben. In diesen Fällen ist nach der Auffassung der Rechtsanwälte meist von einem Widerrufsrecht auszugehen.
Europlan und Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen, die schon zum Zeitpunkt der Zeichnung des Europlans bestanden, müssen in der Regel die Kosten einer anwaltlichen Prüfung und Vertretung übernehmen. Das konnte auch schon wiederholt gegenüber Versicherungsgesellschaften gerichtlich durchgesetzt werden, die den Versicherungsschutz zunächst verweigerten.
Auch wenn die Versicherung zwischenzeitlich gewechselt oder später abgeschlossen wurde, kann unter bestimmten Umständen Anspruch auf Versicherungsschutz bestehen.
Europlan und Steuern
Ab dem 01.01.2009 ist es nicht mehr möglich, die im Rahmen des Europlans anfallenden Zinsen steuerlich geltend zu machen. Hier greift ein Werbungskostenabzugsverbot, das im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer eingeführt wird.
Auflösung des Europlans
Eine Kündigung der Versicherung bei der Clerical Medical und eine damit verbundene Auflösung des Europlans ist grundsätzlich möglich. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.
Nach Möglichkeit sollten Ansprüche und Rechte gegenüber Clerical Medical, Röbke & Partner und den finanzierenden Banken schon vor einer Veränderung des Europlans geltend gemacht werden.
Aber auch wer den Europlan schon aufgelöst hat, besitzt in vielen Fällen noch rechtliche Möglichkeiten.
Zusammenfassend kann allen Betroffenen des Europlans nur empfohlen werden, ihre Situation kurzfristig durch einen kompetenten Anwalt überprüfen zu lassen – zumal einige Ansprüche mit dem 31.12.2008 verjähren können. Weitere Informationen finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de . Ansprechpartner bei den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen ist Rechtsanwalt Tobias Pielsticker.






