(openPR) 09.04.2015. Das Orkantief „Niklas“ verursachte schwere Sturmschäden an Häusern und Gärten. Geschädigte sollten nicht nur die Sturmschäden am Haus, sondern auch im Garten der Versicherung melden, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Nach einem Sturm werden üblicherweise die Sturmschäden am Haus der Versicherung gemeldet. „Die Geschädigte sollten jedoch bei der Schadensmeldung nicht vergessen auch die Sturmschäden im Garten aufzuführen. In so manchem Vertrag einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung sind z.B. Schäden an Gartenhäusern, Hundehütten, Gartenbeleuchtungen, Gartenmöbel, Kinderspielgeräten mitversichert“, weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, hin.
Weitere hilfreiche Tipps zur Schadensmeldung, Sturmschäden und Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Unwetterschäden und Versicherung“ kostenlos zur Verfügung.



