openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Europlan: Clerical Medical vom Bundesgerichtshof zu Schadenersatz verurteilt

Bild: Europlan: Clerical Medical vom Bundesgerichtshof zu Schadenersatz verurteilt
Fachanwalt Tino Ebermann zu Schadenersatzansprüchen von Clerical Medical Anlegern
Fachanwalt Tino Ebermann zu Schadenersatzansprüchen von Clerical Medical Anlegern

(openPR) Für mehr als zehntausend Anleger, die in Versicherungspolicen der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit den Bezeichnungen Wealthmaster Noble investiert haben, haben die langersehnten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2012 (IV ZR 122/11, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11, IV ZR 271/10, IV ZR 286/10) verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet. Dies gilt auch für die Anleger, die in den von der Firma Röbke & Partner initiierten "EuroPlan" investiert haben.



- Der BGH sprach geschädigten Anlegern dabei zum einen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung an dem Modell "EuroPlan" zu.
- Zum anderen stellte er die Verpflichtung von CMI fest, regelmäßige Auszahlungen, die in so genannten "Entnahmeplänen", wie sie beim "EuroPlan" regelmäßig vereinbart wurden, versprochen und in den Versicherungspolicen vorbehaltlos festgeschrieben sind, unabhängig von den dem Versicherungsvertrag zugeordneten Anteilseinheiten an einem Anlagepool für den gesamten in der Police genannten Zeitraum zu leisten, sofern der Vermittler im Beratungsgespräch nicht mit der erforderlichen Klarheit einen derartigen Vorbehalt erläutert hat.
- Darüber hinaus erklärte der BGH die von CMI bei der vorzeitigen Vertragskündigung praktizierte Marktpreisanpassung für unzulässig.

Was bedeutet dies konkret für EuroPlan-Anleger?

1. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem "EuroPlan"

Anleger, die sich am "EuroPlan" beteiligt haben, wurden durch die Vermittler mit - überhöhten - Renditeerwartungen von mindestens 8,5% p.a., die die Darlehenszinsen decken würden, geworben. Der "EuroPlan" wurde dabei ausdrücklich als zusätzliche private Altersvorsorge empfohlen. Über das von CMI praktizierte "Glättungsverfahren" und die poolübergreifende Reservebildung wurden sie nicht aufgeklärt.

Der BGH bejahte sowohl Aufklärungspflichtverletzungen durch die Vermittler, als auch eine Haftung und Schadenersatzpflicht von CMI. CMI hat ihre Lebensversicherung "Wealthmaster Noble" unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebs über rechtlich selbständige Vermittler, die ihrerseits Untervermittler eingesetzt haben, veräußert, ohne selbst mit den Kunden in Kontakt zu treten. Sie hat es also diesen Vermittlern überlassen, den Versicherungsinteressenten, den EuroPlan-Anlegern ihre Angebote nahezubringen, ihnen dabei die notwendigen Auskünfte zum Vertragsinhalt und zum angebotenen Versicherungsprodukt zu geben, auftauchende Fragen hierzu zu beantworten und die Verhandlungen bis zum Abschluss zu führen. Deshalb muss sich CMI ein etwaiges Aufklärungsverschulden des jeweiligen Vermittlers zurechnen lassen und ist entsprechend zum Schadenersatz verpflichtet.

- Eine Verletzung von Aufklärungspflichten sieht der BGH zunächst darin, dass CMI ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Renditeerwartung gegeben hat. Bei Vertragsabschluss wurde gegenüber dem Anleger der Eindruck erweckt, dass die Prognose einer Durchschnittsrendite von 8,5% realistisch ist. Tatsächlich hat CMI aber nur die Prognose einer Wertentwicklung von 6% als gerechtfertigt angesehen.
- Einen weiteren Aufklärungsfehler sieht der BGH in einer unzureichenden Information über die Verwaltung der Versicherungsbeiträge. Insbesondere sei über das von CMI betriebene "Glättungsverfahren" nur unzureichend informiert worden. Dass Clerical Medical unter Berücksichtigung der Vergangenheitsrenditen und einer Prognose der zukünftigen Wertentwicklung entscheidet, in welcher Höhe die Gesamtrendite in Reserven fließt, dass also die Anleger gegebenenfalls nur zu einem geringen Anteil hieran beteiligt werden, ist ein für die Anlageentscheidung wesentlicher Umstand, der regelmäßig in den Beratungen nicht erwähnt wurde. Auch in den von CMI verwandten Policenbedingungen findet sich nach den Feststellungen des BGH keine Erläuterung des Glättungsverfahrens.
- Auch über den Umstand, dass CMI eine über die verschiedenen von ihr verwalteten Pools, die unterschiedlichen Versicherungsverträgen zugeteilt sind hinweggehende, poolübergreifende Reservenbildung betreibt, wurden die Anleger regelmäßig nicht aufgeklärt. Der BGH hält auch diesen Umstand für aufklärungspflichtig. Wurde der Anleger über den Umstand, dass die mit seiner Einmalzahlung erwirtschaftete Rendite auch zur Gewährleistung von Garantieansprüchen der Anleger anderer Pools verwendet werden kann, nicht aufgeklärt, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung von CMI dar.

Infolgedessen stehen den Anlegern des "EuroPlan", so der BGH, Schadenersatzansprüche gegen CMI zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie sich an dem Modell nicht beteiligt.

Verjährung droht: Die Schadenersatzansprüche der Anleger im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am "EuroPlan" unterliegen der absoluten Verjährung von 10 Jahren. Die Verjährung läuft taggenau und beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Beratung vor der Zeichnung des Modells.
Beispiel: Beratung 15. August 2002 - Verjährung 15. August 2012.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

2. Erfüllung der Verpflichtungen aus dem "Entnahmeplan"

Anleger des "EuroPlan" haben bei CMI einen Lebensversicherungsvertrag "Wealthmaster Noble" abgeschlossen, bei dem im Versicherungsschein der Höhe nach benannte vierteljährliche Auszahlungen für eine bestimmte Dauer festgelegt sind.

CMI bestreitet, zur Vornahme der regelmäßigen Auszahlungen ohne Reduzierung von Anteilen verpflichtet zu sein. Nach Ansicht des Versicherers müsse er nur so lange Auszahlungen vornehmen, wie auch ausreichende Anteile des Versicherungsnehmers an dem dem Vertrag zu Grunde liegenden "Pool" vorhanden sind. Sind diese Anteile aufgebraucht, müsse CMI keine weiteren Zahlungen leisten.

Der BGH hat sich klar auf die Seite der CMI-Kunden gestellt und die auch von den Anwälten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretene Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigt. Sowohl im Versicherungsantrag als auch im Versicherungsschein sind in den allermeisten Fällen die Auszahlungen hinsichtlich Betrag und Auszahlungszeiträumen aufgeführt, ohne dass sie dort an weitere Voraussetzungen, insbesondere das Bestehen eines genügenden Versicherungswerts im Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung, geknüpft sind. Ein über diese Auszahlungen hinaus gehender eventueller Mehrertrag aus der Lebensversicherung sollte den zusätzlichen Gewinn des Klägers darstellen. Nur dieser war betragsmäßig noch nicht festgelegt. Die dem Versicherungsantrag entsprechende Wiedergabe der Auszahlungsbeträge im Versicherungsschein kann daher aus objektiver Empfängersicht (§§ 133, 157 BGB) nicht anders verstanden werden, als dass diese Beträge zu den angegebenen Zahlungsterminen geleistet werden sollen und es sich damit um einen Bestandteil der vom Versicherer zugesagten Versicherungsleistung handelt.

"EuroPlan"-Anleger, die bei CMI eine Versicherungspolice vom Typ "Wealthmaster Noble" mit regelmäßigen Auszahlungen (Entnahmeplan) abgeschlossen haben, können daher von CMI verlangen, dass sie die im Versicherungsschein genannten regelmäßigen Auszahlungen über die gesamte dort genannte Zeit erhalten.

3. Unzulässige Vertragsklauseln - "EuroPlan"-Anleger, die ihren CMI-Vertrag gekündigt haben, haben zu geringe Auszahlungsbeträge erhalten.

Auch für "EuroPlan"-Anleger, die ihren Versicherungsvertrag bei CMI zwischenzeitlich gekündigt haben, ergeben sich nach den Entscheidungen des BGH weitere Ansprüche gegen den britischen Versicherer. Grundlage ist eine fehlerhafte Berechnung des Auszahlungsbetrages, bei der CMI zu ihren Gunsten unzulässige Vertragsklauseln zu Grunde gelegt hat. Denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die von CMI praktizierte poolübergreifende Reservenbildung und die Marktpreisanpassung unzulässig sind.

- Poolübergreifende Reservenbildung: Jedem Versicherungsvertrag werden Anteile an einem "Pool" zugeordnet. Die mit den Geldern des Pools erwirtschafteten Erträge fließen zu einem Teil in die für den Versicherungsvertrag deklarierten Wertzuwächse. Ein anderer Teil fließt in einen allgemeinen Reservetopf, aus dem CMI fällige Garantieverpflichtungen bedient. Aus den Gewinnen, die mit den Geldern eines Pools erwirtschaftet werden, werden Auszahlungen an andere Pools subventioniert. Die Policenbedingungen, die Vertragsbestandteil geworden sind, enthalten hierzu nach der Feststellung des BGH keine Erläuterungen. Dies hat nach unserem Verständnis zur Folge, dass CMI rückwirkend die aus den Geldern des jeweiligen Pools erwirtschafteten Erträge diesen zuschreiben muss, also faktisch der Reserve dieses einen Pools zuführen muss.
- Marktpreisanpassungen: Die Regelungen zur Marktpreisanpassung in den Policenbedingungen sind, wie der BGH festgestellt hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. CMI durfte also bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages bei der vorzeitigen Kündigung eines Versicherungsvertrages keine Marktpreisanpassungen vornehmen.

In der Folge der BGH-Urteile muss CMI den Auszahlungsbetrag gekündigter Versicherungsverträge "Wealthmaster Noble" neu berechnen. Dabei muss sie die aus den Anlagen des dem Versicherungsvertrag zugeordnetem Pool erwirtschafteten Erträge ausschließlich dem Pool als Reserven zuweisen und darf keine Marktpreisanpassungen vornehmen. Für die "EuroPlan"-Anleger, die ihren Versicherungsvertrag bereits gekündigt haben, können daraus höhere Auszahlungsbeträge resultieren.

Möchten Sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie aus den BGH-Urteilen ergeben? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.


Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/sonstige-anlagen/fremdfinanzierte-rentenversicherungen/europlan-clerical-medical-vom-bgh-zu-schadenersatz-und-erfuellung-des-entnahmeplans-verurteilt.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 658895
 191

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Europlan: Clerical Medical vom Bundesgerichtshof zu Schadenersatz verurteilt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Im Juli 2017 hat der Küchenhersteller Alno AG Insolvenz angemeldet. Bereits seit längerem bestand der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war. Dieser Verdacht hat jetzt ein im Auftrag des Insolvenzverwalters erstelltes Wirtschaftsprüfergutachten bestätigt: Die Alno AG war bereits 2013 zahlungsunfähig. Seitdem wurde durch die früheren Vorstände die Insolvenz verschleppt. Anleihen hätten nicht zurückgezahlt werden können Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müs…
Bild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim DarlehenswiderrufBild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwalt führt aussichtslose Klage auf Kosten seiner Mandanten Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E. ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E. zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit …

Das könnte Sie auch interessieren:

Europlan - Weitere Klage gegen Clerical Medical und Röbke & Partner erhoben
Europlan - Weitere Klage gegen Clerical Medical und Röbke & Partner erhoben
München, den 08.07.2008. Der maßgeblich von der Röbke & Partner Finanzmakler GmbH aus Memmingen mitinitiierte Europlan ist eines der vielen Rentenmodelle auf Basis einer Police der britischen Clerical Medical (CMI), die heute für viele ihrer Anleger auf ein wirtschaftliches Desaster hinauszulaufen drohen. Wir berichteten bereits wiederholt, dass …
Europlan-Auflösung, was man beachten sollten
Europlan-Auflösung, was man beachten sollten
Auch nach einer Auflösung können noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. München, den 09.10.2008. Viele Geschädigte des Europlans stehen heute vor der Entscheidung über eine Auflösung dieses Rentenmodells oder haben eine solche bereits getroffen und umgesetzt. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann es auch durchaus sinnvoll sein, die …
Bild: Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-GeschädigteBild: Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-Geschädigte
Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-Geschädigte
München im September 2011 – ein Urteil im August 2011 ausgesprochen durch das Oberlandesgericht Karlsruhe setzt klare Zeichen für Europlan-Geschädigte. Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte, Anja Appelt und Thorsten Krause, welche sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert haben, berichten nachfolgend über die wesentlichen Punkte des …
Bild: Aktuelle Tipps für Geschädigte des EuroplansBild: Aktuelle Tipps für Geschädigte des Europlans
Aktuelle Tipps für Geschädigte des Europlans
Viele Zeichner des Europlans haben die Möglichkeit, ihre Situation spürbar zu verbessern. München 15.10.2008. Der Europlan ist eines der diversen Rentenmodelle auf Basis einer Versicherung der britischen Clerical Medical, die für die meisten Zeichner mit einem hohen Schaden zu enden drohen. Die Versicherung erbringt häufig nur einen Bruchteil der erwarteten …
Rentenmodell Europlan – weitere Erfolge für Geschädigte gegenüber der BayernLB
Rentenmodell Europlan – weitere Erfolge für Geschädigte gegenüber der BayernLB
München, den 19.09.2008. Der Europlan ist eines der Rentenmodelle, die heute in vielen Fällen für die Anleger große Probleme mit sich bringen. Die Renditen aus den Policen der britischen Clerical Medical bleiben meist meilenweit hinter den Erwartungen zurück und auch in den angesparten Investmentdepots entstand regelmäßig kein Gewinn, sondern ein schmerzlicher …
Bild: Clerical Medical muss Auszahlungspläne bei Rentenmodellen erfüllenBild: Clerical Medical muss Auszahlungspläne bei Rentenmodellen erfüllen
Clerical Medical muss Auszahlungspläne bei Rentenmodellen erfüllen
Erfolg für CMI-Anleger vor dem Bundesgerichtshof - Weitergehender Schadenersatz möglich Eine schwere Niederlage musste der britische Versicherer Clerical Medical gestern vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen. In mehreren Verfahren, denen Pilotcharakter zukommt, entschied der für Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH gestern zu Gunsten geschädigter …
Bild: Clerical Medical: Bundesgerichtshof macht den Weg für Ansprüche von CMI Anlegern freiBild: Clerical Medical: Bundesgerichtshof macht den Weg für Ansprüche von CMI Anlegern frei
Clerical Medical: Bundesgerichtshof macht den Weg für Ansprüche von CMI Anlegern frei
… 151/11, IV ZR 164/11, IV ZR 271/10, IV ZR 286/10) verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet. Der BGH sprach geschädigten Anlegern dabei zum einen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung an so genannten "Rentenmodellen" wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schneegruppe oder Schnee-Rente, LEX-Konzept …
Rentenmodell Europlan – weitere Erfolge für Geschädigte gegenüber der finanzierenden Bank
Rentenmodell Europlan – weitere Erfolge für Geschädigte gegenüber der finanzierenden Bank
München, den 21.09.2008. Der Europlan ist eines der Rentenmodelle, die heute in vielen Fällen für die Anleger große Probleme mit sich bringen. Die Renditen aus den Policen der britischen Clerical Medical bleiben meist meilenweit hinter den Erwartungen zurück und auch in den angesparten Investmentdepots entstand regelmäßig kein Gewinn, sondern ein schmerzlicher …
Bild: Clerical Medical unterliegt gegen Finanzvermittler vor dem OLG CelleBild: Clerical Medical unterliegt gegen Finanzvermittler vor dem OLG Celle
Clerical Medical unterliegt gegen Finanzvermittler vor dem OLG Celle
… Fällen. Weitere Informationen finden Sie unter:http://www.witt-rechtsanwaelte.de/home.html Urteilsabruf mit weiteren rechtlichen Hintergründen unter:http://www.witt-rechtsanwaelte.de/aktuelles/-urteile/olg-celle-schadenersatz_ii/olg-celle-schadenersatz_ii.htmlhttp://www.witt-rechtsanwaelte.de/aktuelles/-urteile/olg-celle-schadenersatz/olg-celle-schadenersatz.html
Bild: Clerical Medical Investment Group Ldt.: weitere Prozessniederlage vor dem OLG CelleBild: Clerical Medical Investment Group Ldt.: weitere Prozessniederlage vor dem OLG Celle
Clerical Medical Investment Group Ldt.: weitere Prozessniederlage vor dem OLG Celle
… Limited (CMI) im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Rentenmodell (hier EuroPlan) von dem Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 08.03.2012, Az. 8 U 139/11) zu Schadenersatz verurteilt. In diesem Verfahren, welches von Herrn Rechtsanwalt Hans Witt von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft …
Sie lesen gerade: Europlan: Clerical Medical vom Bundesgerichtshof zu Schadenersatz verurteilt