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Clerical Medical Investment Group Ldt.: weitere Prozessniederlage vor dem OLG Celle

Bild: Clerical Medical Investment Group Ldt.: weitere Prozessniederlage vor dem OLG Celle

(openPR) Erneut wurde die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Rentenmodell (hier EuroPlan) von dem Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 08.03.2012, Az. 8 U 139/11) zu Schadenersatz verurteilt. In diesem Verfahren, welches von Herrn Rechtsanwalt Hans Witt von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft Heidelberg – Berlin geführt wurde, konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass der britische Versicherer CMI mit unzutreffenden Vergangenheitsrenditen geworben hatte. Damit stellt das OLG Celle auf eine weitere Pflichtverletzung von Clerical Medical ab. Das OLG Celle hatte CMI bereits zuvor in einem anderen Verfahren zu Schadenersatz verurteilt, da es festgestellt hatte, dass der Versicherer nicht darüber aufgeklärt hatte, dass es infolge der laufenden Entnahmen beim EuroPlan zu einem systematischen Abschmelzen des Gesamtvertragswerts kommt. Clerical Medical muss damit die dritte Prozessniederlage in Folge vor den Oberlandesgerichten gegen Witt Rechtsanwälte hinnehmen.



Einen neuen Gesichtspunkt enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 08.03.2012 (Az. 8 U 139/11) insoweit, als dort erstmalig eine Auseinandersetzung mit dem von Witt Rechtsanwälte erhobenen Vorwurf erfolgt, dass der britische Lebensversicherer CMI mit unzutreffenden Vergangenheitsrenditen geworben hat. Diesen Vorwurf konnte die Clerical Medical Investment Group Limited nach Ansicht des OLG Celle gerade nicht entkräften.

Die Feststellungen des Urteils haben weitreichende Bedeutung über den Einzelfall hinaus: „Hier geht es nicht um individuelle Fehler des jeweiligen Beraters und damit nicht um einen Sonderfall, sondern das Urteil des OLG Celle zeigt auf, dass Clerical Medical für die Falschberatung einer Vielzahl von Kunden verantwortlich und damit auch schadenersatzpflichtig sein dürfte“ so Rechtsanwalt Hans Witt. „Die Chancen der betroffenen Kunden von Clerical Medical sind mit diesem Urteil weiter gestiegen, eine vollständige Rückabwicklung, also Schadensersatz, von Clerical Medical zu erlangen. Es ist nur wiederholt auf den möglichen zeitnahen Verjährungseintritt im Einzelfall dringend hinzuweisen, so dass betroffene Anleger vor allem mit Verträgen aus dem Jahr 2002 sofort handeln müssen, da die Verjährung taggenau eintreten kann und dann keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.“

Weitere Informationen zu fremdfinanzierten Rentenversicherungsmodellen finden Sie unter:

http://www.witt-rechtsanwaelte.de/fachgebiete/versicherungsmodelle/versicherungsmodelle.html

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