(openPR) Berlin, den 16. Februar 2004 -: Kultur braucht keine Entflechtung
Zu den aktuellen Überlegungen zur Entflechtung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Kontext der Föderalismuskommission erklärt der Vorsitzende des Gesprächskreises Kultur der CDU Deutschlands, Dr. Norbert Lammert MdB, Vizepräsident des Deutschen Bundestages:
Kultur braucht keine Entflechtung
Der Gesprächskreis Kultur der CDU Deutschlands hat sich nachdrücklich gegen eine Entflechtung der gewachsenen Strukturen in der Kulturförderung von Kommunen, Ländern und Bund ausgesprochen und vor einer Aufnahme der Kulturförderung in den Themenkatalog der Föderalismuskommission gewarnt. Gesetzgebungskompetenzen – soweit vorhanden – seien im Kulturbereich zwischen Bund und Ländern ohnehin nicht streitig, vorhandene gemeinsame Finanzierungen von Kultureinrichtungen hätte sich bewährt und blieben unverzichtbar.
Für die angestrebte Entflechtung von Aufgaben zwischen Bund und Ländern besteht im Kulturbereich keinerlei Notwendigkeit. Im Gegenteil sind gravierende Probleme unvermeidlich, wenn bewährte Kooperationsmodelle und damit verbundene wechselseitige Finanzierungszusagen durch eine unnötige Flurbereinigung aufgegeben werden müssten, so Lammert. Es ist bemerkenswert, dass weder Vertreter des Bundes noch der Länder, am wenigsten aber die Repräsentanten der Kulturszene aus ihrer jeweiligen Sachkenntnis und Interessenlage einen Bedarf an Entflechtung erkennen können.
Die Mitglieder des Gremiums haben dazu die folgende gemeinsame Erklärung verabschiedet:
1.Kunst- und Kulturförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen, Ländern und Bund. Diese Aufgabenteilung ist nicht nur historisch gewachsen, sie ist in dieser Verbindung auch die einzig sachgerechte Umsetzung des Selbstverständnisses des Kulturstaates Deutschland unter den Bedingungen einer föderalistisch verfassten Ordnung. In diesem Sinne ist die Förderung von Kunst und Kultur eine Pflichtaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden.
2. Eine Entflechtung der gewachsenen Aufgabenverteilung im Kulturbereich würde die verfügbaren finanziellen Mittel nach allen Erfahrungen der Vergangenheit deutlich reduzieren und damit die Förderspielräume von Institutionen und Projekten erheblich verringern. Als Ergebnis einer solchen Entflechtung würden Kunst und Kultur nicht gestärkt, sondern geschwächt.
3. Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Ländern liegt insbesondere, aber nicht nur bei national und international herausragenden Kultureinrichtungen und Projekten aus grundsätzlichen wie aus praktischen Gründen im vitalen Interesse des Bundes wie der Länder, vor allem aber der Träger, Akteure und Besucher der Kultureinrichtungen.








