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CSI Deutschland berichtet - Scheinprozess gegen christliches Kloster Mor Gabriel (Türkei)

17.02.200917:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CSI Deutschland berichtet - Scheinprozess gegen christliches Kloster Mor Gabriel (Türkei)

(openPR) Beobachter vor Ort Heinz Gstrein


In einem Gerichtsverfahren will der türkische Staat das christliche Kloster Mor Gabriel enteignen. Alle Pressevertreter und Menschenrechtsvertreter wurden aus dem Saal gewiesen. Dieser Aufforderung der Behörden widersetzten sich die Vertreter der christlichen Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International (CSI). Dadurch wurden sie zu Zeugen eines Scheinprozesses mit juristisch fragwürdigen Vorwürfen.



Mittwoch, 11. Februar 2009: Der Prozess gegen das christliche Kloster Mor Gabriel findet nicht in der Hauptstadt Ankara statt, sondern in der Kleinstadt Midyat in der Südosttürkei. Zivilkläger ist die türkische Staatskasse und strafrechtlicher Kläger das türkische Innenministerium. Mit für unsere westlichen Ohren unhaltbaren Vorwürfen wird ein Enteignungsverfahren angestrengt:
Das in der Mitte des vierten Jahrhunderts erstellte Kloster sei auf den Fundamenten einer Moschee erbaut worden – lange bevor der Islam überhaupt existierte! Ein anderer zweifelhafter Anklagepunkt: Das Brachland innerhalb und ausserhalb der Klostermauern sei Staatswald, den sich die Mönche unrechtmässig angeeignet hätten. Als am ersten Prozesstag eine grössere Zahl ausländischer Journalisten und Menschenrechtsorganisationen in den Gerichtssaat drängt, werden die Behörden nervös.

Hinaus aus dem Gerichtssaal!“, schreit der türkische Polizist. Um seinem Befehl Nachdruck zu geben, packt er einen der beiden Prozessbeobachter von „Christian Solidarity International“ (CSI) an der Windjacke. „Wenn ihr nicht verschwindet, werden das die Christen, für die ihr euch einmischt, zu spüren bekommen. Machen Sie bitte keine Schwierigkeiten“, flötete beschwörend eine Dolmetscherin. Schauplatz dieser Auseinandersetzung ein Saal im Justizgebäude von Midyat. Die zweistöckige Polizei- und Gendarmeriekaserne nennt sich großspurig Gerichtspalast“.

Über der Einfahrt in den Kasernenhof steht zu lesen: „Der Staat ist auf Gerechtigkeit gegründet.“ Ein Zitat vom Gründer der modernen türkischen Republik, Mustafa Kemal mit dem Beinamen „Atatürk“, Vater der Türken.

Atatürks Erbe ist Nationalismus und Rassismus

Atatürk hat das schweizerische Zivilgesetzbuch in die türkische Rechtsordnung übernommen und gilt als Mann, der die Türkei „europafähig“ gemacht hat. Vergessen geht dabei, dass er vor allem den Nationalismus und Rassismus in die „moderne“ Türkei eingeführt hat. Während seiner Diktatur begann eine massive Christenverfolgung in der Türkei.
Die Stadt Midyat, wo der Prozess gegen das Kloster Mor Gabriel stattfindet, war vor der Machtergreifung Atatürks in den frühen zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eine christliche Stadt. Hier und in der Umgebung lebten eine Viertelmillion Syrisch-Orthodoxe, unter ihnen auch wenige Katholiken und einige evangelische Familien, die aus der Schweizer Orientmission entstanden. Schon die kurdischen Hamidiye-Banden des „roten“ Sultans Abdül Hamit II. hatten ab 1890 unter ihnen gewütet, Zehntausende waren 1915/16 von den Jungtürken zusammen mit den christlichen Armeniern mitverschleppt und massakriert worden. Dem Rest machten langsam, aber sicher in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die späten Kemalisten den Garaus. 95% des Landbesitzes der Christen wurden enteignet. Als Folge dieser und anderer Schikanen flohen die meisten Syrisch-Orthodoxen nach Schweden und in die Schweiz, nach Holland, Deutschland und Österreich. Die syrisch-orthodoxe Glaubensgemeinschaft zählt zu den ältesten Kirchen der Welt. Sie geht auf die 37 nach Christus gegründete Gemeinde von Antiochien (heute Antakya) zurück und hat die Muttersprache von Jesus, das Aramäische, bis heute bewahrt.

Nur noch 2'000 halten in diesem seit den Aposteltagen christlichen Bergland aus, 1960 lebten noch 200.000 syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei. Die türkische Regierung und die Nationalisten sehen sie als Bedrohung des Türkentums. Seit dem Militärputsch von 1960 sind in dieser Gegend, dem Tur Abdin, an christlichen Bürgermeistern, Priestern, Lehrern und einfachen Bauern an die 50 Fememorde verübt worden. Keine dieser Bluttaten wurde bis heute aufgeklärt. Der türkische Justizapparat ist die Hauptstütze für das undemokratische und ausserparlamentarische Machtsystem der Kemalisten, die bis heute an der nationalistischen Ideologie von Kemal Atatürk festhalten. Unterstützt werden sie dabei von Armee, Polizei und Gendarmerie sowie der geheimen Staatspolizei MIT. In der EU-willigen Türkei steht die kemalistisch-nationalistische Ideologie immer wieder über den Gesetzen.
Dies zeigt das Verfahren gegen das christliche Kloster Mor Gabriel aufs Neue.

Juristisch haltlose Behauptungen

Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel ist eines der wenigen verbliebenen christlichen Zentren in der Türkei. Es hat sich zum Mittelpunkt christlicher Unterweisung entwickelt und trägt dazu bei, dass die aramäische Sprache als Muttersprache von Jesus nicht ausstirbt. Mit seiner über 1600-jähirgen Geschichte ist es eines der ältesten Klöster der Welt.

Mit einer juristisch dürftigen Begründung soll jetzt auch das Kloster Mor Gabriel den Christen weggenommen und in eine staatliche Touristenattraktion verwandelt werden. Die im Scheinprozess erhobenen Vorwürfe sind missionarische Tätigkeit in der moslemischen Nachbarschaft oder die unhaltbare Behauptung, das in der Mitte des vierten Jahrhunderts erstellte Kloster Mor Gabriel stehe auf den Fundamenten einer Moschee. Solche fadenscheinigen Argumente sollen die Grundlage liefern, dass das Kloster in eine Moschee „zurückverwandelt“ werden kann. Schon direkter ist die Forderung von drei Kurdendörfern in der Umgebung, dem Kloster alles Land ausserhalb seiner nackten Mauern zu enteignen und ihnen zu geben.

Ausländische Prozess-Beobachter unerwünscht

An den Prozess gegen das Kloster Mor Gabriel hatte die christliche Menschenrechtsorganisation Chrisian Solidarity International (CSI) zwei Prozess-Beobachter entsandt: Heinz Gstrein, ehemaliger Journalist für NZZ und „Echo der Zeit“ (Radio DRS), der heute in Wien türkisches Religionsrecht lehrt, sowie Herbert Meier, Jurist und Präsident von CSI-Schweiz. Obwohl es sich um eine öffentliche Gerichtssitzung handelte, wurden alle Pressevertreter und Menschenrechtsorganisationen aus dem von Anfang an gezielt viel zu kleinen Saal gewiesen. Nur die Vertreterinnen der finnischen, niederländischen und schwedischen Botschaften aus Ankara sowie der lutherischen Kirche von Norwegen konnten bleiben. Sie waren geschützt durch ihre diplomatische Immunität bzw. ihre Dienstpässe. CSI widersetzte sich jedoch ihrem Hinauswurf und erklärte: „Wir weichen nur der Gewalt. Sie müssen uns verhaften und hinausschaffen lassen. Freiwillig gehen wir nicht.“ Richter Kamil gibt darauf nach und eröffnet die Verhandlung. Sie wird im Flüsterton geführt, nur der Anwalt der Dörfler haut laut und kräftig auf die Pauke. Aus dem Ertrag der Grundstücke würden antitürkische Aktivitäten finanziert, so Unterricht in der „süryanischen“, d.h. aramäischen, „Christensprache“. Die drei Bürgermeister unterstreichen das Plädoyer mit grimmigen Mienen und Grimassen. Sie dürfen aber nach einem besorgten Seitenblick des Richters auf die sieben „Internationalen“ im Saal nicht das Wort ergreifen.

„Wald“ ums Kloster soll Enteignungsgrund liefern

Die beiden Anwälte des Klosters legen Beweisstücke vor, dass sich das heutige Ödland der ganzen Umgebung seit undenklichen Zeiten im Besitz der Mönche befindet. Die alte osmanische Türkei hatte diese Eigentumsrechte nicht nur akzeptiert, sondern bestätigt und erweitert. Richter Kamil überweist die Dokumente an das Landwirtschaftsministerium zur Prüfung. Am 4. März wird weiterverhandelt… Schlag auf Schlag folgt das zweite Verfahren unter demselben Richter.

Diesmal klagt die Finanzverwaltung der Stadt Midyat. Bei dem Brachland innerhalb und ausserhalb der Klostermauern handle es sich um „Staatsforste“ (Orman), die sich die Mönche unrechtmässig angeeignet hätten. Nach türkischem Recht darf es keinen Privatbesitz an Waldungen geben, sie gehören ausschliesslich der Staatskasse (hazine).
Ein Lokalaugenschein von CSI am Tag zuvor hatte jedoch gezeigt, dass Mor Gabriel von keinerlei Wald, ja nicht einmal einzelnen Bäumen umgeben ist. Es handelt sich um steiniges Geröll, aus dem nur noch abgestorbene, niedrige Büsche ragen.
Von einem Wald kann hier keine Rede sein. Der Richter schliesst sich jedoch der Argumentation des städtischen Rechtsvertreters an. Dem Kloster wird nur – ebenfalls bis zum 4. März – Frist gegeben, einen botanischen Experten untersuchen zu lassen, dass die Macchie keinen Forst darstellt.
Dann geht es im gleichen Stockwerk aus der zivilen hinüber in die Kriminalabteilung. Dort steht schon der Verwalter des Klosters, Kyriakos Ergün, als Angeklagter hinter hölzernen Gittern. Der Staatsanwalt wirft ihm „aufrührerische Betätigung“ vor, da er das Kloster mit einer zweiten, ziemlich niedrigen Schutzmauer umgeben hat. Immerhin steht es in einem Gebiet, das seit drei Jahren wieder von kurdischen Partisanen der PKK und marodierenden „Dorfwächtern“, die zu den Türken halten, heimgesucht wird.

Kyriakos Ergün erhält bis 6. Mai Zeit, seine lauteren Absichten bei dem Mauerbau unter Beweis zu stellen. Auch an der nächsten Gerichtsverhandlung CSI wieder mit Prozess-Beobachtern vor Ort sein.

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