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Urteil im Fall Zirkus Giovanni Althoff gefallen

16.02.200917:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Amtsgericht Bad Kreuznach fällte heute ein Urteil im Fall der Elefantenkuh „Maya“ des Zirkus Giovanni Althoff*. So wurde Mitarbeiterin Barbara Rothmund zu 60 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt und bekam ein dreijähriges Halteverbot für Elefanten auferlegt. Sie gelte als Mithalterin und sei entsprechend mitverantwortlich. Gegen die Eheleute Althoff wird es ein separates Verfahren geben. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt das Urteil.

Seit Jahren steht Zirkus Giovanni Althoff in der Kritik, insbesondere wegen seiner Elefantenhaltung. Elefanten starben oder wurden eingeschläfert, eine Elefantenkuh wurde auf behördlichen Druck hin an einen Zoo abgegeben. In 2004 wurde der Zirkusbetrieb stillgelegt. Einige Tiere wurden beschlagnahmt, etliche verblieben jedoch bei Althoff, wie auch Elefantenkuh „Maya“. Erst 2005 gelangte sie in die Obhut von Behörden. Sie wurde nicht angemessen versorgt und ihr wurden „lange anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt", was einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus:„Das Urteil hat zwar lange auf sich warten lassen, aber endlich wurde auch ein Halteverbot ausgesprochen. Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Leidtragenden immer die misshandelten Tiere sind und die Täter nicht einmal für verursachte Kosten aufkommen müssen. Wenn Veterinärbehörden, wie hier Bad Kreuznach, vorbildlich handeln, kostet das die Kommune – im Fall „Maya“ 40.000 Euro. Richtig ist, die Haltung von Wildtieren im Zirkus generell zu verbieten.“

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit Jahren für ein grundsätzliches Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ein, wie es in anderen Ländern, z. B. Österreich, Ungarn und Kroatien bereits existiert. Schon 2003 hat auch der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Verbot umzusetzen.

*Aktenzeichen: Js 4902/06.4 Ds

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