(openPR) In der aktuellen Diskussion um die Sterbehilfe/Patientenverfügung und die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten hat sich der Präsident der Bundesärztekammer erneut zu Wort gemeldet. Die Position des Präsidenten ist hinreichend bekannt und diese trägt nach wie vor nicht selten zur Irritation im Wertediskurs bei. Die von dem Präsidenten Hoppe vorgenommene Einschätzung, wonach das geplante Patientenverfügungsgesetz ggf. als komplizierte Regelung nicht zur Klarheit beitrage, sondern gleichsam vielmehr Verwirrung stifte, kann diesseits nicht geteilt werden, mal ganz davon abgesehen, dass der Gesetzgeber einen grundrechtlichen Schutzauftrag zu erfüllen hat – eine Pflicht also, die nicht in das Belieben des Gesetzgebers und noch weniger freilich in das irgendwelcher Kammern gestellt ist.
Ungeachtet dessen muss aber mit allem Nachdruck nochmals daran erinnert werden, dass ein ethischer Konsens innerhalb der Ärzteschaft nicht (!) feststellbar ist und es daher anrüchig erscheinen muss, wenn stets von einem „Wir“ die Rede ist. „Die Position der Ärzteschaft ist wohldurchdacht und human. Wir lehnen eine gezielte Lebensverkürzung durch Maßnahmen, die den Tod herbeiführen, kategorisch ab“, so der Präsident der BÄK in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe 01/2009 des Rheinischen Ärzteblatts.
Hier blendet insbesondere die Bundesärztekammer und ihre Funktionäre nahezu einhellig die Realität, die sich aus etlichen Umfragen, insbesondere solchen auch unter den Ärztinnen und Ärzten ergibt, aus. In diesem Sinne verwundert es nicht, dass der Präsident der BÄK in seinem soeben erwähnten Artikel sich erlaubt, darauf hinzuweisen, dass der „Spiegel (…) eine Umfrage (veröffentlicht), nach der angeblich jeder sechste Arzt, der regelmäßig Schwerstkranke behandelt, aktive Sterbehilfe bejaht“.
Nun mögen wir sicherlich Umfragen mit dem gehörigen Maß an Skepsis begegnen – aber ist es nicht doch auffällig, dass nahezu alle Umfragen belegen, dass die von den Ärztekammer und allen voran freilich der Bundesärztekammer herausgegebene Losung von einem „Wir“ im Sinne der verfassten Ärzteschaft sich so nicht in der Realität widerspiegelt?
In der Öffentlichkeit wird die Mär von einem ethischen Konsens und der scheinbar seit Jahrtausenden konservierten Werthaltung der Ärzteschaft bewusst aufrechterhalten, obgleich sich schon längst „ethischer Ungehorsam“ an der Basis geregt hat. Insofern belegt die Umfrage des Spiegels (stellvertretend für alle anderen Umfragen) nicht (!) „angeblich“ die widerstreitenden Positionen innerhalb der Ärzteschaft, sondern vielmehr offenbart sich erkennbar in den Umfragen das Gegenteil von einem „Wir“.
Vielleicht erscheint es da redlicher, dass „Wir“ durch ein „Ich“ zu ersetzen und insgesamt die Basis für ein „arztethisches Gesamtvotum“ einzubinden.
Lutz Barth













