(openPR) Heute hat der Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Hosteinischen Landtags mit den Stimmen von CDU und SPD gegen den Antrag von Bündnis90/Die Grünen auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Schleswig-Holstein gestimmt. Nach Auffassung des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte bedeutet dies das endgültige Aus für das Klagerecht in dieser Legislaturperiode.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, kommentiert: „Das Klagerecht ist eine Selbstverständlichkeit für unseren Rechtsstaat. Es ist eine politische Schande, dass Schleswig-Holstein als ehemals führendes Bundesland in Sachen Tierschutz nun unter christdemokratischer Führung der Entwicklung hinterherhinkt.“
Für den Bundesverband ist es sehr enttäuschend, dass es der SPD nicht gelungen ist, den Koalitionspartner CDU von der Notwendigkeit zu überzeugen. Um so mehr setzt der Verband auf die neue Legislaturperiode und die Zusagen von SPD und Grünen, nach den Landtagswahlen 2010 für die Tierschutz-Verbandsklage Mehrheiten zu schaffen.
Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden, vor Gericht zu klagen. Nur so ist es möglich, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Tierschutzorganisationen können bei Verstößen gegen den Tierschutz bisher lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die aber regelmäßig eingestellt werden. Bremen hat im vergangenen Jahr als erstes Bundesland dieses Klagerecht eingeführt. Im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht hat sich die Verbandsklage bereits bewährt.
