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Bundesjustizminister will sich für die Tierschutz-Verbandsklage einsetzen

15.04.201417:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

15.04.2014

Bundesjustizminister will sich für die Tierschutz-Verbandsklage einsetzen



Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sich für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene einsetzen. Diese konkrete Zusage machte er soeben schriftlich gegenüber dem Mitgliedsverein des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte animal2000. Besonderen Wert legt der Minister auf die Mitwirkung anerkannter Tierschutz- und Tierrechtsverbände, die so ihr Tierschutz-Fachwissen in den jeweiligen Verwaltungsvorgang einbringen können. Der Bundesverband setzt darauf, dass der Bundesjustizminister die Tierschutz-Verbandsklage im Bundeskabinett verteidigt und die Große Koalition in dieser Legislatur die Einführung beschließt. Im Koalitionsvertrag war das Klagerecht, das im Programm der SPD stand, herausgefallen.

„Immer mehr Bundesländer bekennen sich zur Tierschutz-Verbandsklage und schaffen sie auf Landesebene. Dass der Bundesjustizminister sich jetzt offiziell positioniert und für die Einführung auf Bundesebene eintritt, macht Mut, dass die Christdemokraten ihren Widerstand aufgeben. Herr Maas erhält von uns alle Unterstützung“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Klage ist jedoch nur das letzte Mittel, vielmehr wird Verbänden ermöglicht, ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einzubringen. Die Tierschutz-Verbandsklage ist Ausdruck des Prinzips der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Und sie beseitigt einen gravierenden Mangel: Während Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, durch alle Instanzen klagen können, kann bislang niemand für die Einhaltung von Tierschutzrecht Klage einreichen. Die Einführung auf Bundesebene würde bundesweit ein einheitliches Rechtsniveau schaffen.

Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Die Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beraten zurzeit über das Klagerecht, die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Koalitionsverträgen festgeschrieben.

Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de

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