(openPR) Ein für die Mindestlohnbefürworter erfolgloses Jahr geht nun zu Ende und auch im Bundestagswahljahr 2009 wird die Durchsetzung weiterer Branchenmindestlöhne kaufm besser aussehen.
Dafür hat nicht nur das nun am 18.12.2008 verkündete Urteil des OVG Beriln-Brandenburg gesorgt, mit dem in zweiter Instanz die Unwirksamkeit der Post-Mindestlohnverordnung des Bundesarbeitsministeriums nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz festgestellt wurde.
Dieses Urtiel hat, was vielfach übersehen wird, massive Auswirkungen für die gesamte Mindestlohnumsetzung.
So bedeutet dies für die Zeitarbeit, dass der zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem Entsendegesetz beim Bundesarbeitsministerium angemeldete Mindesttarifvertrag der beiden Arbeitgeberverbände BZA und iGZ mit der DGB-Tarifgemeinschaft, keine Chance auf Umsetzung hat.
Der konkurrierende Tarifvertrag des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der Christlichen Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und Personalserviceagentur (CGZP) steht einer wirksamen Ministerverordnung im Wege.
Postmindestlohn-Spektakel vor einem Jahr umsonst
Die Verlautbarungen nach der Niederlage des Bundes im Streit um die Wirksamkeit des vor knapp einem Jahr durch die Mindestlohnverordnung eingeführten Postmindestlohns sind nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vor vier Tagen schnell verstummt, während sowohl im Bundesarbeitsministerium als auch bei den Gewerkschaften sowie den für die Einführung eines Mindestlohns einstehenden Arbeitgeberverbänden hinter den öffentlichen Kulissen massive Unruhe und wilder Aktionismus herrscht.
Die lange und intensive Arbeit zur möglichst schnellen Umsetzung von Branchen-Mindestlöhnen bleibt nicht nur ohne Erfolg, sondern droht sogar sich als nutzlose Fehlinvestition herauszustellen. Noch nie in den letzten 4 Jahren hatten die Mindestlohnbefürworter eine schlechtere Perspektive, als derzeit.
BVerfG-Urteil mit weitreichenden Folgen
Das am 18.12.2008 in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ergangene Urteil hat – wie auch die Begründung zeigt – weit reichende Folgen für die gesamte Mindestlohnentwicklung in Deutschland (siehe Meldung vom 18.12.2008).
Auch wenn das Urteil vom Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) als falsch bezeichnet wird und mit der Meldung, dass Revision gegen das Urteil eingelegt wurde, eine Änderung bzw. ein Außerkrafttreten der Ministerverordnung zum Postmindestlohn klar und unmissverständlich abgelehnt wird, setzt dieses Urteil klare Zeichen.
In dem die Berliner OVG-Richter eindeutig den Erlass einer Mindestlohnverordnung nach dem bisherigen Arbeitnehmerentsendegesetz bei bestehenden konkurrierenden Tarifverträgen für unzulässig erklärt haben, sind der Ausweitung von Branchenmindestlöhnen massive Schranken gesetzt.
Auch wenn der Bundesarbeitsminister vor einem – nach der Revision - rechtskräftigen Urteil die Aufhebung bzw. Außerkraftsetzung der Postdienst-Mindestlohnverordnung verweigert, wird er in Anbetracht dieses Urteils kaum neue Mindestlohn-Verordnungen mit entsprechender Konstellation, wie z.B. den Zeitarbeitsmindesttarif, auf dieses Weise per Verordnung für allgemein verbindlich erklären.
Folge für die Zeitarbeit: Mindestlohn nach Entsendegesetz nicht durchsetzbar
Die mit ca. 700.000 Arbeitnehmern größte und umstrittenste Branche, für die seitens der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit dem Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) am 11.02.2008 dem Bundesarbeitsminister der Tarifvertrag für Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit zusammen mit einem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung übergeben wurde, wird zeitnah keinen Mindestlohn bekommen. Dies lässt das Berliner Urteil nun endgültig nicht mehr zu, da es auch hier einen dritten großen Verband, den Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP), mit über 1.200 Mitgliedsunternehmen und mindestens nochmals der doppelten Zahl von Unternehmen, die deren Tarifvertrag zur Anwendung bringen, gibt. Und genau dieser wehrt sich, gegen die Einführung des von der Verbandskonkurrenz des BZA und iGZ, u.a. auch aus Wettbewerbsgründen, aufgestellten und mit den DGB-Gewerkschaften vereinbarten Mindesttarifs, auch wenn er aus der Sicht der Tarifentgelte – außer im Bereich der Ost-Bundesländer – kaum große Unterschiede aufzeigt.
Aus für Zeitarbeitsmindestlohn über bisheriges Entsendegesetz längst klar
Dass genau dieser Punkt der Tarifkonkurrenz nun das - zumindest vorläufige - Aus für den allgemeinverbindlichen und zwingenden Mindesttarif in der Zeitarbeit bedeutet, war - auch den beiden Verbänden BZA und iGZ - längst klar, obwohl sie dies bisher nicht wahr haben oder zumindest nicht wirklich offen zugeben wollten, und weiter euphorisch auf eine schnelle Allgemeinverbindlichkeit drängten.
Bereits im März 2008 erklärte der iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz, dass es "auf der Zeitachse etwas schwieriger wird", gegenüber der Frankfurter Rundschau und nur noch über eine Änderung des Entsendegesetzes, mit der das Problem der brancheninternen Tarifkonkurrenz aufgelöst wird, möglich sein wird und auch der damalige Pressesprecher des BZA, Thomas Läpple bestätigte insoweit deutlich: "Ohne diese Änderung geht es nicht“ (siehe Meldung vom 11.03.2008).
Die aktuelle Pressemeldung des BZA vom 19.12.2008 zeigt ebenso den Weg auf: "Urteil zum Postmindestlohn zeigt: Entsendegesetz rasch (zu) ändern".
In die gleiche Richtung geht auch die iGZ-Pressemeldung vom gestrigen Tag, mit der die iGZ die Unionsparteien zu einem zügigen Kompromiss in der Frage um die Mindestlohngesetze auffordert.
Ein kleines Trostpflaster gibt es für die Zeitarbeitsmindestlohn-Tarifpartner BZA, iGZ und DGB aber noch: Der mit Wirkung zum 31.12.2008 ohne Nachwirkung auslaufende Mindesttarifvertrag muss nicht noch kurz vor Jahresende verhandelt und vereinbart werden, da eine Änderung des Entsendegesetzes ohnehin nicht zeitnah zu erwarten ist, auch wenn der Bundesarbeitsminister alle Anstrengungen hierzu bereits unternimmt.
Handlungswahnsinn und Schönrednerei hilft nicht weiter
Sowohl der DGB und die bereits jetzt von seinen Einzelgewerkschaften angekündigte verstärkte Mindestlohnkampagne 2009 als auch die Schönfärberei der Mindestlohnbefürworter auf Arbeitgeberseite, wie z.B. in der Zeitarbeit durch die Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ, zeigt kaum Wirkung und bringt keine Beschleunigung der Mindestlohnumsetzung.
Vielmehr ermüdet das Dauerthema "Mindestlohn" nun einen großen Teil auch der Vielzahl der positiv hierzu votierenden Bürger, die mal wieder - wie so häufig in der Politik - sehen, dass viel geredet wird, aber eine Durchsetzung sehr lange auf sich warten läßt oder gar nicht erfolgt.
Konzertierte Aktionen und Kampagnen "Pro Mindestlohn" finden daher bei den Bürgern auch zunehmend weniger Gehör bzw. Resonanz und erzielen daher auch immer geringeren Erfolg.
2008 - ein für Mindestlohnbefürworter schlechtes Jahr ohne Erfolge
Als Resümeè müssen die Befürworter des Mindestlohns, allen voran die Gewerkschaften, sofern sie die aktuelle Situation realistisch betrachten, ein ohne Erfolg verstreichendes Jahr 2008 sehen.
Der einzige in den letzten 15 Monaten neu eingeführte Mindestlohn bei Post- und Briefdienstleistungen ist durch die zweitinstanzliche Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgericht vor knapp einer Woche faktisch zu Fall gebracht, auch wenn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz dies bestreitet und in seiner Not an diesem einzigen Mindestlohnerfolg in seiner Amtszeit wie einem letzten Rettungsring sich fest zu hängen scheint.
Im Kampf um Mindestlohneinführung haben Gegner die Nase vorn
Der Kampf um die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland hat die Gegner gestärkt und die Befürworter um keinen Schritt weiter gebracht, sondern vielmehr politisch zurück geworfen.
Von den gewünschten 8 bis 10 Branchenmindestlöhnen bleiben - nimmt man die Zeitarbeit nun raus - allenfalls noch zwei bereits vereinbarte Mindestentgelttarife, die reif für eine Allgemeinverbindlicherklärung wären, und hierunter fällt auch noch der Mindestlohn für die Sicherheitsdienstleistungen, der im Juli 2008 von der seitens des DGB und des Bundesarbeitsministers so ungeliebten christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) geschlossen wurde, nachdem ver.di mit den Tarifverhandlungen gescheitert war (wir berichteten).
Auch das Gesetzgebungsverfahren für die beiden Mindestlohngesetze wurde zwar gestartet, ist aber in der Sackgasse, da der Bundesrat und die Bundestagsfraktion der Union diese blockieren. Ob der nun verstärkte Druck der Mindestlohnkämpfer hier etwas bringen wird, scheint zweifelhaft, zudem die Union die Unterstützung der meisten Arbeitgeberverbände als Rückhalt hat, gerade in der derzeit schwierigen Situation.
Und auch 2009 wird kein besseres Mindestlohn-Jahr werden
Im Bundestagswahljahr 2009 wird sich - gerade auch in Anbetracht der letzten Entscheidung zum Postmindestlohn - ebenfalls kaum etwas bewegen, oder zumindest keine Umsetzung von zwingend geltenden Mindestlöhnen erfolgen.
Obwohl es eines der Hauptthemen war, wird die laufende Legislaturperiode mit einem einzigen kleinen Erfolg enden: Der Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns der Gebäudereiniger im Juli 2007.











