(openPR) „Armutsrisiko für Jugend und Alter“ lautete das Thema der Diskussion zum Abschluss des 2. Deutschen Sozialgerichtstags in Potsdam, an der der Parlamentarische Staatssekretär im Arbeits- und Sozialministerium Franz Thönnes und die Stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock teilnahmen. Unter Leitung von Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, debattierten sie über Maßnahmen gegen die zunehmende Armut unter Kindern und älteren Menschen. Dabei wies der Richter am Hessischen Landessozialgericht und Familienexperte Dr. Ernst-Jürgen Borchert darauf hin, dass sich der Anteil der in Armut lebenden Kinder in Deutschland alle zehn Jahre verdoppelt habe. Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohl-fahrtsverbands, nannte die Zahl von 1,5 Millionen Kindern im SGB II-Leistungsbezug, während zur Zeit etwa 700.000 Menschen Grundsicherung im Alter bezögen. Diese Gruppe nehme jedoch nach Feststellungen des Deutschen Landkreistages jährlich um 5 bis 10 Prozent zu, ergänzte dessen Beigeordnete für Soziales Dr. Irene Vorholz.
Einig waren sich die Experten darin, dass in Armut aufwachsende Kinder ein hohes Risiko haben, nie den Einstieg in eine dauerhafte Erwerbstätigkeit zu schaffen und so auch im Alter arm zu sein. Aus diesem Grunde seien eine erweitere schulische Betreuung, ein leichterer Übergang in das Berufsleben und eine verbesserte Integration von Migranten wichtig. Auch müsse über eine weitere Ausdehnung des Mindestlohns gesprochen werden, um die wachsende Zahl von Arbeitsverhältnissen zu verringern, bei denen der Lohn nicht zum Unterhalt der Familie reiche und die sozial nicht oder nicht ausreichend abgesichert seien. Ebenso sei es wichtig, die SGB II-Leistungen für Kinder besser an deren tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das gerade beschlossene Schulstarterpaket von 100 € je Kind und Schuljahr sei ein Anfang. Auf die Forderung nach einem spezifischen Kinderregelsatz antwortete Staatssekretär Thönnes, das BMAS wolle mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 die Grundlagen für einen Familienregelsatz schaffen, der auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern besser berück-sichtige. Dieser könne bereits 2010 Gesetz werden.
Hiernach ergriff die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags Monika Paulat das Wort und dankte den mehr als 300 Teilnehmern. Diese hatten zuvor an zwei Tagen in sieben Arbeitsgruppen aktuelle Fragen des Sozialrechts diskutiert und beispielsweise Vorschläge für eine Reform des Leistungsrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung oder Gegenvorstellungen zu geplanten Einschränkungen der Prozesskosten- und Beratungshilfe erarbeitet. „Der Deutsche Sozialgerichtstag ist erwachsen geworden! Er wird von der Politik beachtet und als Sachverständiger vom Bundesverfassungsgericht herangezogen. Er hat sich damit als Forum und Stimme aller am Sozialrecht Beteiligten etabliert,“ so das Fazit von Frau Paulat.
Der 2. Deutsche Sozialgerichtstag fand am 4. und 5. Dezember 2008 im Kongresshotel Potsdam am Templiner See statt. Mehr als 300 Experten aus allen Gebieten des Sozialrechts haben sich unter anderem mit den Kosten der Unterkunft im SGB II, der „Sinnhaftigkeit der Pflegestützpunkte“ oder der Frage „Wie viel Wettbewerb verträgt die gesetzliche Krankenversicherung?“ befasst. Auch neue Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente wurden erörtert.









