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Wenn das Licht ausgeht

15.11.201809:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Pixabay /CC0
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(openPR) Im Jahr 2017 wurden in gut 4,8 Millionen Fällen eine Stromsperre wegen unbezahlter Rechnungen durch die Versorger angedroht. In fast 344.000 Haushalten wurde nach der Androhung zeitweise die Stromversorgung eingestellt.

Was aber genau heißt es für die Betroffenen, wenn der Strom abgestellt wird.


Es gibt kein Licht in der Wohnung, die Heizung funktioniert in der Regel nicht, es gibt kein warmes Wasser zum Waschen oder zum Duschen, man kann sich keine warme Mahlzeit zubereiten, keine Lebensmittel frisch halten und keine Wäsche waschen.
Daher behelfen sich viele, denen der Strom abgestellt wurde, mit Notlösungen wie Kerzen, Gaskochern und Gasheizöfen. Dies ist nicht unproblematisch, da es hierbei schon zu Todesopfern gekommen ist, sei es durch Brände, oder durch Kohlenmonoxidvergiftungen.

Dagmar Maxen, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV äußert sich dazu wie folgt „Fast die Hälfte der von Stromsperren betroffenen Haushalte beziehen Grundsicherungsleistungen. Dies zeigt, dass die Beträge die im Regelsatz für Strom enthalten sind, vollkommen unzureichend bemessen wurden. Bereits 2014 machte das Bundesverfassungsgericht darauf aufmerksam, dass die tatsächliche Preisentwicklung für Haushaltsstrom bei der Fortschreibung und Neuberechnung der Regelbedarfsstufen berücksichtigt werden müssen. Passiert ist seitdem nichts.“

In den letzten zehn Jahren, ist der Regelsatz zwar um etwas mehr als 17 % gestiegen, die Strompreise haben sich jedoch um mehr als 27 % erhöht.
Dies bedeutet, dass immer mehr Geld aus dem Regelsatz für Stromkosten aufgewendet werden muss, und somit an anderen Stellen fehlt.
Zusätzlich zu den zu geringen Erhöhungen des Regelsatzes wird dieser noch künstlich klein gerechnet. Würden die Berechnungen ordnungsgemäß ohne Rechentricks durchgeführt, ergäbe sich eine Regelsatzhöhe von 570 €.

Agi Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV sagt: „Frau Nahles spricht nun davon, dass die SPD Hartz IV hinter sich lassen möchte. Hierzu hätte sie in der Zeit von 2013-2017 als Bundesministerin für Arbeit und Soziales mehr als genug Zeit gehabt. Sie hat jedoch in dieser Zeit die Regelsätze genauso klein gerechnet wie ihre Vorgängerin und trägt daher Mitschuld an der hohen Zahl der Stromsperren und dem Elend der Menschen, die davon betroffen sind.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV ist sehr gespannt darauf, wie die SPD Hartz IV hinter sich lassen möchte. Es ist unserer Meinung nach jedoch nicht davon auszugehen, dass sie der Forderung des paritätischen Wohlfahrtsverbandes nach einer Regelsatzerhöhung auf 570 €, oder aber der Einführung einer bedarfsdeckenden sanktionsfreien Mindestsicherung zustimmen wird. Eher gehen wir davon aus, dass es sich bei der Ankündigung nur um heiße Luft handelt.

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