openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Hartz-IV-Regelleistung deckt Stromkosten nicht

19.03.2013 • 14:02 Uhr • IT, New Media & Software

(openPR) Stromkosten im Schnitt 31 Prozent höher als Hartz-IV-Regelbedarf für Energie / Thüringer mit jährlicher Kostenlücke von 144 Euro / Ostdeutschland: viele ALG-II-Empfänger und hohe Stromkosten

(ddp direct) Die monatlichen Stromkosten übersteigen den dafür vorgesehenen Anteil am Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Bundesdurchschnitt beträgt die Differenz zwischen dem Regelbedarf für Energie* für Hartz-IV-Empfänger und den Stromkosten** für einen Single-Haushalt 31 Prozent, 2011 waren es noch 26 Prozent. Am 01.01.2013 wurde das ALG II um 2,14 Prozent (acht Euro) auf 382 Euro angehoben, gleichzeitig sind zu Jahresbeginn die Strompreise in der Grundversorgung im Schnitt um etwa zwölf Prozent gestiegen.



Dies ermittelte das unabhängige Stromvergleichsportal CHECK24.de. Besonders betroffen sind Bewohner aus den ostdeutschen Bundesländern. Dort sind 10,5 Prozent der Bevölkerung auf Hartz IV angewiesen, in Westdeutschland sind es nur 6,2 Prozent.*** Außerdem ist der Strompreis in Ostdeutschland durchschnittlich um 3,19 Prozent höher als in Westdeutschland.

Stromkosten im Schnitt um 31 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Energie

Eine alleinstehende Person zahlt im Durchschnitt monatlich 41,88 Euro für Strom. Im ALG-II-Regelsatz ist aber für Wohnen, Energie und Instandhaltung lediglich ein Betrag von 31,94 Euro vorgesehen.* ALG-II-Bezieher müssen somit rund zehn Euro (31 Prozent) im Monat zum Beispiel bei Nahrungsmitteln oder Kleidung einsparen.

Bei der gleichen CHECK24-Untersuchung im Jahr 2011 lag der Unterschied noch bei 26 Prozent, die Belastung ist also seit 2011 von acht Euro um 25 Prozent auf rund zehn Euro gestiegen.

Differenz zwischen ALG-II-Regelsatz und Stromkosten bis zu 144 Euro pro Jahr

Die Differenz zwischen dem im Arbeitslosengeld II vorgesehenen Betrag und den tatsächlichen Ausgaben für Strom ist in Thüringen am größten: Die Stromkosten sind pro Monat um zwölf Euro (38 Prozent) höher als die Bemessung für Energie bei Hartz IV – das sind 144 Euro im Jahr. Die niedrigste Differenz im Bundesländervergleich gibt es in Bremen. Dort liegen 6,65 Euro (21 Prozent) zwischen dem durchschnittlichen Strompreis und dem Regelsatz. Tatsächlich aber reicht in keinem deutschen Bundesland die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu decken.

Ostdeutsche mehrfach betroffen: viele ALG-II-Bezieher und teurer Strom

Besonders betroffen sind, wie bereits 2011, Bewohner der ostdeutschen Bundesländer. 10,5 Prozent der Bevölkerung beziehen in Ostdeutschland ALG II, während in Westdeutschland nur 6,2 Prozent auf die staatliche Hilfe angewiesen sind. Zudem ist der Strom im Schnitt um 3,19 Prozent teurer als in Westdeutschland. Im Durchschnitt bezahlen ostdeutsche Single-Haushalte 43 Euro im Monat. Das sind um 11,06 Euro (35 Prozent) mehr, als im Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind.

Im Gegensatz dazu kostet Strom in Westdeutschland durchschnittlich 41,67 Euro pro Monat, die Differenz zwischen dem Preis und dem Hartz-IV-Satz liegt bei 30 Prozent (9,73 Euro).

Stromanbieterwechsel für Verbraucher mit schlechter Bonität kaum möglich

Der Wechsel vom Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Anbieter ist für Verbraucher mit schlechter Bonität (zum Beispiel ALG-II-Bezieher, Arbeitslose) kaum möglich, da viele Versorger Bonitätsprüfungen durchführen.

Es gibt für einkommensschwache Haushalte keine einfache Lösung für einen Energieanbieterwechsel: Selbst Vorauskasse-Tarife sind aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen können es sich viele Verbraucher nicht leisten, Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen. Zum anderen trägt der Kunde im Falle einer Insolvenz des Anbieters das volle Risiko. Einzig bei Vorauskasse-Tarifen von Stadtwerken besteht kein Risiko. Die Kostenersparnis dieser Tarife ist aber meist gering.

*Hartz-IV-Satz für Wohnen (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung;
Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 382 Euro monatlich (8,36 Prozent von 382 Euro = 31,94 Euro); Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

**Durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts: 1.500 kWh, alle Preise ausgehend vom Grundversorgungstarif

***Statista, Stand Februar 2013; Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/4275/umfrage/anteil-der-hartz-iv-empfaenger-an-der-deutschen-bevoelkerung/

http://www.themenportal.de/energie/hartz-iv-regelleistung-deckt-stromkosten-nicht-15419

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 706585
 954

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Hartz-IV-Regelleistung deckt Stromkosten nicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Bild: CHECK24 und REIFF Süddeutschland starten Werkstatt-Kooperation
CHECK24 und REIFF Süddeutschland starten Werkstatt-Kooperation
_39 Betriebe von REIFF Süddeutschland und NETTO Reifen-Räder-Discount werden zum 1. Oktober an das CHECK24 Werkstattnetzwerk angebunden_ * 28 REIFF Betriebe und elf NETTO Reifen-Räder-Discount Betriebe startet zum 1. Oktober * Kundinnen und Kunden können unter anderem Reifenmontage, Radwechsel und weitere Werkstattservices buchen * Kooperation stärkt das CHECK24 Werkstattangebot in Baden-Württemberg und Süddeutschland München/Reutlingen, den 1. Oktober 2026 CHECK24 und REIFF Süddeutschland Reifen und KFZ-Technik GmbH starten zum 1. Okto…
Bild: Reifen-Wechsel-Woche bei CHECK24: 50 Euro Sofort-Rabatt sichern
Reifen-Wechsel-Woche bei CHECK24: 50 Euro Sofort-Rabatt sichern
_Vom 15. bis 21. September vier Reifen über die CHECK24 App kaufen, Reifenwechsel direkt mitbuchen und 50 Euro sparen_ * 50 Euro Sofort-Rabatt beim Kauf von vier Reifen mit Reifenwechsel * Aktion vom 15. bis 21. September 2026 ausschließlich in der CHECK24 App * Reifen vergleichen, Werkstatt auswählen und Wechseltermin direkt online buchen München, 15. September 2026 Bald wird es kalt – und für viele Autofahrerinnen und Autofahrer rückt damit der nächste Reifenwechsel näher. Während der Reifen-Wechsel-Woche bei CHECK24 gibt es 50 Euro S…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Der Sozialticker zu: Können Hartz IV Empfänger auf Dauer den Strom noch zahlen?Bild: Der Sozialticker zu: Können Hartz IV Empfänger auf Dauer den Strom noch zahlen?
Der Sozialticker zu: Können Hartz IV Empfänger auf Dauer den Strom noch zahlen?
… von 20,74 Euro ( Regelsatzverteilung: http://www.soziale-bewegung.de/SOFORT-Massnahmen/Regelsatz-Bundesregierung.pdf ), noch zu bezahlen ist. Die Bundesregierung begründet die Festsetzung der Stromkosten kurioserweise wie folgt : Warmwasserabzug / Definition Regelleistungen Ziel der Maßnahme: Klarstellung, dass Kosten für Strom und Warmwasserbereitung …
Bild: Der Sozialticker informiert: Kein Zuschlag zum ALG II wegen WeihnachtenBild: Der Sozialticker informiert: Kein Zuschlag zum ALG II wegen Weihnachten
Der Sozialticker informiert: Kein Zuschlag zum ALG II wegen Weihnachten
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben keinen Anspruch mehr auf einmalige Leistungen für das Weihnachtsfest. Das stellte das Hessische Landessozialgericht klar. Grundsätzlich sei der gesamte Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Regelleistung nach Paragraf 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) II abgedeckt (345 Euro monatlich für jedes erwachsene Mitglied der Bedarfsgemeinschaft). Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. September 2006, AZ: L 9 B 154/06 AS) Weihnachten wird trostlos sein, alles andere als ein…
Bild: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrigBild: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig
Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig
Regensburg, 09.02.2010. In seinen drei mit großer Spannung erwarteten Urteilen in Sachen „Hartz IV“ (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) erklärte das Bundesverfassungsgericht heute die bisherigen Regelsätze der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für verfassungswidrig. Insbesondere verstoße die bisherige Regelung gegen das Transparenzgebot. Die Verfassungsrichter gaben dem Gesetzgeber auf, bis zum 31.12.2010 eine verfassungsgemäße gesetzliche Neuregelung umzusetzen. Bis dahin bleiben die bisherigen gesetzliche…
Bild: Stromschulden: Wenn der Sperrkassierer klingeltBild: Stromschulden: Wenn der Sperrkassierer klingelt
Stromschulden: Wenn der Sperrkassierer klingelt
Allein im vergangenen Jahr hat sich der durchschnittliche Strompreis um 0,32 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Seit 2005 sind die Preise für Strom um insgesamt 40 Prozent gestiegen. Bei diesen Entwicklungen ist es kein Wunder, dass immer mehr Menschen die Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen können. Besonders hart trifft es Hartz IV – Empfänger, die ihren Strom mit der Regelleistung bezahlen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Hochrechnung geschätzt, dass 600 000 Haushalte in Deutschland im Jahr 2011 zeitweilig ohne Strom dasta…
Bild: Energiekosten - Zur Richtigstellung der sozialrechtlichen SituationBild: Energiekosten - Zur Richtigstellung der sozialrechtlichen Situation
Energiekosten - Zur Richtigstellung der sozialrechtlichen Situation
… sind Fehlinformationen zur Energiekostenproblematik verbreitet worden.So verlautbarte die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel (CDU), in der BILD am Sonntag, dass die Stromkosten von Hartz IV-Betroffenen voll vom Staat übernommen würden. Tatsächlich sind im Eckregelsatz für einen alleinstehenden Hartz IV-Empfänger für Haushaltsstrom lediglich 16,15 …
Bild: Wenn das Licht ausgeht
Wenn das Licht ausgeht
… etwas mehr als 17 % gestiegen, die Strompreise haben sich jedoch um mehr als 27 % erhöht. Dies bedeutet, dass immer mehr Geld aus dem Regelsatz für Stromkosten aufgewendet werden muss, und somit an anderen Stellen fehlt. Zusätzlich zu den zu geringen Erhöhungen des Regelsatzes wird dieser noch künstlich klein gerechnet. Würden die Berechnungen ordnungsgemäß …
Bild: Jobcenter zahlt nicht für HomöopathieBild: Jobcenter zahlt nicht für Homöopathie
Jobcenter zahlt nicht für Homöopathie
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 10. Januar 2019 zum Aktenzeichen L 15 AS 262/16 entschieden, dass das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen muss. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen, hat nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz-IV-Empfängers aus Bremen. Der Mann verlangte Mehrbedarfsleistungen von 150 € pro Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate (Kytta, Quark, Retters…
Bild: Zahnersatz ohne Zuzahlung für Hartz IV Empfänger/innen.Bild: Zahnersatz ohne Zuzahlung für Hartz IV Empfänger/innen.
Zahnersatz ohne Zuzahlung für Hartz IV Empfänger/innen.
Ein neues Projekt informiert: zahnfreunde-berlin.de Obwohl man manchmal glaubt, einen akademischen Grad dafür zu benötigen, kann das eigenartig-komplizierte System der Zuschüsse zum Zahnersatz erklärt werden. Speziell für Hartz IV Empfänger/innen ist dieses System sehr wichtig. Schöne Zähne haben eine wichtige Funktion für das Selbstbewußtsein. Vor allem, wenn man sich für einen neuen Job bewerben möchte. Wer will im Vorstellungsgespräch schon Zahnlücken präsentieren. Das ist aber überhaupt nicht notwendig, denn alle Arbeitslosen sind heu…
Bild: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffenBild: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen
Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen
… Bun­desverfassungsgericht dem Gesetzgeber Vorga­ben gemacht, die sich günstig auf die Leistungs­ansprüche auswirken würden. So muss bei den Regelsätzen die tatsächliche Entwicklung der Stromkosten berücksichtigt werden. Zudem sa­hen die Verfassungsrichter die Gefahr, dass das Existenzminimum unter­schritten wird, wenn ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder eine Bril­le …
Hartz-IV-Erhöhung: Deshalb wird sie so niedrig gehalten
Hartz-IV-Erhöhung: Deshalb wird sie so niedrig gehalten
… Jahr 2014 rund 620 Millionen Euro zu den Wohnkosten aus ihrer Regelleistung beisteuern. „Das gilt auch für die Stromrechnungen“, sagt Uwe Hoffmann. „Wenn Geld für Wohn- und Stromkosten von der Regelleistung zur Seite gelegt werden muss, zeigt das deutlich, dass das so genannte Existenzminimum nur eine Worthülse ist. Und wenn ich sehe, wie viele Menschen …
Sie lesen gerade: Hartz-IV-Regelleistung deckt Stromkosten nicht