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Stromschulden: Wenn der Sperrkassierer klingelt

17.04.201209:43 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Stromschulden: Wenn der Sperrkassierer klingelt
1a-Strompreise
1a-Strompreise

(openPR) Allein im vergangenen Jahr hat sich der durchschnittliche Strompreis um 0,32 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Seit 2005 sind die Preise für Strom um insgesamt 40 Prozent gestiegen. Bei diesen Entwicklungen ist es kein Wunder, dass immer mehr Menschen die Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen können. Besonders hart trifft es Hartz IV – Empfänger, die ihren Strom mit der Regelleistung bezahlen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Hochrechnung geschätzt, dass 600 000 Haushalte in Deutschland im Jahr 2011 zeitweilig ohne Strom dastanden.
Ziemlich schnell wird Stromschuldnern mit einer Liefersperre gedroht. Das sorgt für zusätzlichen und oft unnötigen Stress. Denn ein Lieferstopp darf nicht ohne weiteres sofort verhängt werden, sondern muss mehrere Wochen vorher angekündigt werden. Bis dahin ist in den meisten Fällen Zeit genug, über eine akzeptable Ratenzahlung zu verhandeln. Hartz IV-Empfänger können zusätzlich ein Darlehen beim Leistungsträger beantragen, um die Raten bezahlen zu können.
Auch wenn es tatsächlich so weit kommt, dass der Sperrkassierer an der Tür klingelt, muss dem säumigen Kunden noch einmal eine dreitägige letzte Frist zum Begleichen der Rechnung eingeräumt werden. Dieses Prozedere ist in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) geregelt.
In vielen Fällen ist eine Liefersperre rechtlich ganz und gar unzulässig. Das gilt zum Beispiel, wenn man als Stromkunde Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt hat und der Versorger trotzdem weiter den Betrag fordert. Bevor hier nicht durch ein Gericht oder eine Schlichtungsstelle entschieden wurde, ist ein Lieferstop gesetzeswidrig. Generell darf die Lieferung nur dann unterbrochen werden, wenn der Schuldbetrag die Grenze von 100 Euro übersteigt. Wenn man seinem Versorger glaubhaft darlegen kann, dass man seine Stromschulden in einem vertretbaren Zeitraum aus dem Weg räumen kann, hat man ebenfalls keine Liefersperre zu befürchten.
Ein rechtzeitig in die Wege geleiteter Stromanbieterwechsel ist ein guter Langzeitschutz vor zu hohen Stromrechnungen.

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