(openPR) 17.03.2003 - Morgen, am 18. März 2003, wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum NPD-Verbotsverfahren äußern. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses: Die juristischen Finessen obliegen dem Gericht. Mir geht es um eine politische Wertung des Verfahrens.
Es stand am Scheideweg, als die Frage alternativ hieß: Entweder die V-Leute-Praxis wird beibehalten oder die NPD wird verboten? Die Entscheidung lag beim Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder. Der Bundestag und seine mitklagenden Fraktionen waren im NPD-Verbots-Verfahren längst entmündigt - trotz meiner Proteste. Kommt es nun zum Ende des Verfahrens, dann entfällt das Entweder-Oder. Die verfassungswidrige NPD bliebe eine rechtmäßige Partei und die rechtswidrige V-Mann-Praxis hätte Bestand. Das wäre ein politischer Super-GAU.














