(openPR) Berlin, 19. September 2008 – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung über das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beraten. Wie erwartet wurde der Weg frei gemacht. Das Gesetz soll nun am 1. November 2008 in Kraft treten.
In seiner 847. Sitzung behandelte der Bundesrat in Berlin das neue Gesetz, welches zuvor am 26. Juni diesen Jahres vom Bundestag beschlossen wurde. Erwartungsgemäß folgte der Bundesrat heute der Empfehlung des eigenen Rechtsausschusses und stellte keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses, wie es bei einem Einspruchsgesetz möglich wäre. Die lange erwartete Novelle des GmbH-Rechts kann damit wie geplant am 1. November vollzogen werden.
Einer der Kernpunkte der Modernisierung ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen in Deutschland, auch um gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der britischen Limited wieder an Attraktivität zu gewinnen. Zwei Erneuerungen sind dabei wesentlich. Erstens die Einführung einer neuen Variante der GmbH ohne Mindeststammkapital, der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, und zweitens die Möglichkeit einer vereinfachten Unternehmensgründung durch den Gebrauch standardisierter Musterprotokolle sowohl für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) als auch einer GmbH. Das neue Musterprotokoll kann im Internet unter www.musterprotokoll.de kostenlos heruntergeladen werden.
In Deutschland gab es laut dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zuletzt jährlich um die 250.000 Unternehmensgründungen. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, so werden in Zukunft viele davon schneller und günstiger abgewickelt werden können.





