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„UG auch nach drei Jahren noch ein halbherziger Versuch“

Bild: „UG auch nach drei Jahren noch ein halbherziger Versuch“
Ralf Braun, Geschäftsführer GO AHEAD GmbH
Ralf Braun, Geschäftsführer GO AHEAD GmbH

(openPR) GO AHEAD sieht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit vielen Nachteilen belastet

Vor gut drei Jahren hat der deutsche Gesetzgeber in Reaktion auf die rasante Zunahme von Limited-Gründungen eine Reform des GmbH-Gesetzes verabschiedet. Seither ist mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der sogenannten Mini-GmbH, eine vereinfachte Form der GmbH auf dem deutschen Markt vertreten.

Gründungsexperten kommen im Rückblick zu dem Schluss, dass der Ansatz der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zwar richtig, aber in der Umsetzung viel zu zaghaft war. Die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist zum Beispiel nur dann vereinfacht gegenüber der GmbH oder einer Limited, wenn sie nach dem Musterprotokoll erfolgt. Das schließt allerdings viele Gründungswillige von der vereinfachten Gründung aus. Mit der Folge, dass der Kostenvorteil bei der Mini-GmbH – der zur Gründung anreizen soll – nicht mehr greift.

Bei einer Gründung mit Hilfe des Musterprotokolls darf es zum Beispiel maximal drei Gesellschafter geben, von denen allerdings nur einer zum Geschäftsführer ernannt werden darf. Gerade Startups werden aber oft von mehreren Gesellschaftern gegründet, die dann auch alle das Unternehmen als Geschäftsführer repräsentieren sollen.

Zahlreiche weitere Regelungen wie die Verpflichtung, 25% des Jahresgewinnes bis zur Erreichung von 25.000 Euro Stammkapital anzusparen, die aufwändige Prozedur beim Wechsel von Gesellschaftern und Geschäftsführern und weitere Details haben dazu geführt, dass die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in der Praxis nicht die Erleichterungen für Gründer gebracht hat, die man sich erhofft hatte. Vielmehr wurden gerade durch die Ansparverpflichtung das Haftungsrisiko gegenüber der Limited deutlich erhöht.

GO AHEAD als Gründeragentur setzt daher weiter auf die englische Limited mit ihrer Flexibilität und den Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem die Umsetzung des Companies Act aus dem Jahr 2006 hat die Limited noch attraktiver für deutsche Gründer gemacht.

„Im Prinzip ist die Mini-GmbH ein guter Ansatz“, erklärt Ralf Braun, Geschäftsführer von GO AHEAD. „Nach drei Jahren, in denen wir Erfahrungen mit der neuen Rechtsform sammeln konnten, muss ich allerdings feststellen, dass es tatsächlich ein halbherziger Versuch ist. Wir als Gründeragentur betreuen seit rund 10 Jahren junge Gründer bei ihrem wichtigen Schritt in die Selbstständigkeit oder in Phasen der Expansion. Aus unserer Erfahrung sowohl mit der Limited als auch mit der UG ist klar: Die Gründung einer UG nach Musterprotokoll ist zwar ähnlich einfach wie die der Limited, wir setzen aber weiterhin auch auf die Limited, denn sie bietet den Gründern höhere Flexibilität, ohne eischränkende Regelungen wie der Zwangsansparung von Eigenkapital. Und hinsichtlich der Bonität ist es unerheblich, ob das Haftungskapital 1 Euro bei der Limited oder bei der UG beträgt. Probleme bereitet nicht die Rechtsformen an sich, sondern nur unseriöse Geschäftsleute, die sich dieser oder anderer Rechtsformen bedienen.“

Eine detaillierte Aufstellung von Vor- und Nachteilen der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Limited finden Sie unter http://www.go-ahead.de/Gesellschaftsformen/Limited/Informationen

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