(openPR) München, 9. Oktober 2008 – Viele wird es auf den ersten Blick enttäuschen, aber 1-Euro-GmbH und Gründungsprotokolle wird es in Deutschland nicht geben. Es ist Zeit die Begriffe richtig zu stellen, korrekt sind nämlich „Unternehmergesellschaft“ und „Musterprotokoll“.
Wenn in wenigen Wochen am 1. November das neue GmbH-Gesetz (GmbHG) in Kraft tritt, wird es zahlreiche Neuerungen geben, über die in den letzten Tagen auch viel berichtet wurde. Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz MoMiG) wurden die gesetzlichen Bestimmungen für Existenzgründer und Unternehmer grundlegend reformiert. In die aktuellen Berichte mischen sich immer wieder veraltete oder laienhafte Begriffe, die sich in ihrer Form nicht im Gesetz wiederfinden. Hier sind die Fakten:
- Während seit langem die Forderungen nach einer Art „Mini-GmbH“ bzw. „1-Euro-GmbH“ bestanden, einigte sich der Gesetzgeber tatsächlich auf eine neue GmbH-Form ab einem Euro Stammkapital. Ihr korrekter Name lautet allerdings „Unternehmergesellschaft“, wurde also vom Unternehmer abgeleitet.
- In den ersten Entwürfen zum neuen GmbH-Gesetz fand man für eine beschleunigte Unternehmensgründung ein so genanntes „Gründungsset“ vor. Dieses wurde allerdings in letzter Minute durch eine beurkundungspflichtige Vorlage ersetzt, die nun „Musterprotokoll“ heißt (www.musterprotokoll.de).
- Zur Unterscheidung welches Musterprotokoll bei einer Gründung angewendet wird, wurden außerdem die beiden Begriffe „Einpersonengesellschaft“ und „Mehrpersonengesellschaft“ in das Gesetz aufgenommen.
Auch wenn zurzeit noch viele falsche Begriffe rund um die Gesetzesreform kursieren, so sind die beiden Begriffe „Unternehmergesellschaft“ und „Musterprotokoll“ diejenigen, welche sich im neuen Gesetz durchgesetzt haben und daher in Zukunft korrekt sind.









