(openPR) Mit der heutigen Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt steht der Gründung einer 1-Euro-GmbH/ Mini-GmbH nichts mehr im Wege.
Die 1-Euro-GmbH/ Mini-GmbH ist eine interessante Alternative im Rahmen der Gründung einer GmbH oder zur Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft wie der englischen Limited. Das Mindeststammkapital beträgt für die Gründung einer 1-Euro-GmbH formal nur 1 Euro.
Die Nachfrage wird insbesondere für solche Unternehmer und Existenzgründer, die Wert auf eine – preiswert und schnell zu gründende - deutsche Kapitalgesellschaft legen und nicht auf eine englische Limited zurückgreifen wollen, sehr groß sein.
Bei der 1-Euro-GmbH/ Mini-GmbH handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann (neu geschaffener Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz). Die amtliche Bezeichnung hierfür lautet „Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), oder kurz genannt „UG (haftungsbeschränkt)“. Diese Kapitalgesellschaft darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten, sondern wird verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 25.000 Euro erreicht, kann sich die 1-Euro-GmbH/ Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht.
Zwar soll die Gründung einer solchen 1-Euro-GmbH/ Mini-GmbH deutlich erleichtert werden, es bleibt aber bei der Verpflichtung der notariellen Beurkundungen. Insofern konnte sich die Bundesregierung in dem zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen. Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle als Anlage zum GmbH-Gesetz (GmbHG) zur Verfügung gestellt. Die GmbH-Gründung soll einfacher werden, wenn ein solches Musterprotokoll verwendet wird. Die Vereinfachung soll vor allem durch die Zusammenfassung von drei Dokumenten (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem sowie einer kostenrechtliche Privilegierung bewirkt werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) mit geringem Stammkapital soll die Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls zu einer echten Kosteneinsparung führen.











