(openPR) 28. Oktober 2008 – Am 1. November 2008 ist es definitiv so weit, das GmbH-Gesetz in Deutschland wird grundlegend erneuert. Neben Verbesserungen im Schutz gegen Missbrauch bringt es vor allem für die Existenzgründung wesentliche Neuigkeiten mit sich.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz „MoMiG“) wurde rechtzeitig im heutigen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am Samstag in Kraft. Damit wird es durch zahlreiche Innovationen im GmbHG in Zukunft einfacher und schneller gehen, eine Kapitalgesellschaft in Deutschland zu gründen.
Ab 1. November 2008 ist es möglich, schon ab 1 Euro Stammkapital Unternehmer zu werden. Dies wird durch die Schaffung einer neuen Vorstufe zur GmbH erreicht, der so genannten haftungsbeschränkten „Unternehmergesellschaft“, welche „UG (haftungsbeschränkt)“ abgekürzt wird. Die Gründung einer UG oder auch GmbH soll in einfachen Konstellationen durch die Einführung eines „Musterprotokoll“ unkomplizierter, schneller und günstiger erfolgen können. Genaue Informationen zu diesem neuen vereinfachten Gründungsverfahren findet man praktischer Weise im Internet unter www.musterprotokoll.de . Bei Verwendung des Musterprotokolls soll es nach Wunsch des Gesetzgebers auch zu einer beschleunigten Eintragung ins Handelsregister kommen.
Wie sehr die neue Unternehmergesellschaft in Deutschland nachgefragt werden wird, darüber gehen Expertenmeinungen auseinander. Angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise und der damit verbundenen Berichte über Engpässe bei der Fremdfinanzierung kann es für Existenzgründer aber sehr von Vorteil sein, wenn sie zum Start weniger Stammkapital aufbringen müssen als bei einer GmbH. Gerade im Dienstleistungs- und Onlinesektor lassen sich neue Geschäftsideen oft schon mit weniger als 25.000 Euro realisieren. Mit der Schaffung der Unternehmergesellschaft, erfüllt der Gesetzgeber die Anforderungen der heutigen Zeit.






