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Steuerstrategien 2008 - So handeln Firmenchefs steueroptimal

(openPR) Bonn, 18. Dezember 2007 - Zum Aufatmen bleibt keine Zeit. In 2008 treten für die Wirtschaft einige lang ersehnte Reformen in Kraft. Vieles wird scheinbar einfacher, doch tatsächlich noch komplizierter. "Eine übergreifende Betrachtung steuerlicher Fragen unter Berücksichtigung von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten wird immer wichtiger", weiß DHPG-Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde. Nur so lassen sich Sachverhalte vorteilhaft gestalten und Nachteile vermeiden.



Die Regelungsdichte steigt, doch auf Planungssicherheit in steuerlichen Fragen warten deutsche Firmen auch in 2008 vergeblich. Viele Neuerungen treten vergleichsweise plötzlich und oft rückwirkend in Kraft. Dies erschwert vorausschauendes unternehmerisches Handeln und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Viele Firmenchefs sind unsicher, ob sie wichtige Vorhaben vorziehen oder hinauszögern sollen. So scheinen zwar die Eckpunkte für zukünftige Betriebsübertragungen fest zu stehen, doch noch fehlt eine gesetzliche
Grundlage.

Gerade in Zeiten wandelnder Gesetze und Richtlinien ist für Unternehmen besondere Vorsicht geboten. Dies gilt gleichermaßen für Existenzgründer wie für mittelständische Firmen oder Konzerne. Das Management muss jetzt noch mehr Eigeninitiative an den Tag legen und die Auswirkungen ihrer Handlungsoptionen im Vorfeld sorgfältig prüfen. Nur so können Firmen von den Reformen wirklich profitieren.

Wo besondere Vorsicht geboten ist
Aus steuerlicher Sicht bietet das Jahr 2008 für Unternehmen Chancen und Risiken. Viele gesetzliche Neuauflagen machen eine sorgfältige Abwägung von Handlungsoptionen immer dringlicher. So lassen sich Vorteile sichern und erhöhte fiskalische Belastungen vermeiden. Die DHPG-Berater empfehlen, folgende Themen besonders zu beachten:

1. Rechtsformwahl: Für Gründer stellt sich die Frage der Rechtsformwahl in einem neuen Licht. Mit der GmbH-Reform gewinnt die "GmbH" gegenüber der scheinbar unkomplizierten "Limited" an Attraktivität. Die GmbH punktet etwa mit einer Mindesteinlage von nur noch 10.000 Euro und der Option, den Verwaltungssitz im Ausland zu betreiben. Zudem soll als Einstiegsvariante die "Unternehmergesellschaft" nahezu ohne Kapitaleinsatz gegründet werden können. Bei Unternehmensgründungen ist deshalb die Abwägung alternativer Rechtsformen und die geschickte Wahl des Gründungszeitpunktes schon jetzt Pflicht.

2. Unternehmensnachfolge: Durch die Erbschaftssteuerreform ergeben sich ganz neue Regeln für Betriebsübertragungen. Voraussichtlich ab Mai 2008 ändern sich wesentliche Konditionen - mit weit reichenden Folgen für die Besteuerung der Erbmasse. Bis zu 85 Prozent des Betriebvermögens können von der Erbschaftssteuer befreit sein. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Damit will der Gesetzgeber den Fortbestand des Betriebes und der Arbeitsplätze sichern. Eine rechtzeitige und gründliche Analyse aller rechtlichen und steuerlichen
Aspekte ist bei Unternehmensnachfolgen dringend anzuraten.

3. Internationalisierung: International agierende Firmen sind bestrebt, durch geschicktes Verrechnen von Gewinnen und Verlusten innerhalb des Unternehmensverbundes effektiv Steuern sparen. Hierzu ist jedoch ein umfassendes und sorgfältiges Bilanzmanagement erforderlich, welches die in der Unternehmenssteuerreform 2008 enthaltenen Restriktionen berücksichtigt. Die Novellierung verschärft zudem die Aufzeichnungspflicht für Betriebe mit Auslandsbezug. Diese sind gut beraten, ihre Preismethode umfassend und fortlaufend zu dokumentieren. Anderenfalls drohen umfangreiche Sanktionen der Finanzverwaltung.

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