(openPR) „Derzeit läuft die größte Welle von Unternehmens- und Vermögensübertragungen, die Deutschland in jüngerer Zeit gesehen hat“, sagt WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler. Infolge der seit 2009 geltenden erbschaftsteuerlichen Begünstigungen bei Unternehmensnachfolgen haben vor allem viele Familienbetriebe ihren Generationswechsel vollzogen.
Aufgrund politischer Einflüsse und einer anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gehen viele Experten davon aus, dass vor allem die Befreiungsvorschriften bei Betriebsübergaben künftig in dieser Form nicht mehr bestehen werden. Überdies wird teils auch mit steigenden Erbschaftsteuersätzen und, wegen der stark gestiegenen Verkehrswerte, auch mit höheren Steuerbelastungen bei Immobilienübertragungen gerechnet.
„Viele Unternehmer und Immobilieninhaber schreckt von einer Übergabe ab, dass sie damit Einfluss und Einkünfte verlieren“, erläutert WW+KN-Experte Winkler. Eine erbschaftsteuersparende Übergabe kann aber mit umfassenden Vorbehaltsrechten und Gestaltungsmitteln zugunsten des Übergebers abgesichert werden.
So sind ein Vorbehaltsnießbrauch am übertragenen Vermögen oder eine Versorgungsrente als „Gegenleistung“ für die Schenkung denkbar. Bei Betriebsübergaben könnten zudem die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen genutzt und mit einer Familienstiftung kombiniert werden, womit sich der Übergeber umfassende Einflussmöglichkeiten vorbehalten kann. Darüber hinaus sind auch sukzessive Vermögensübertragungen zur Nutzung der erbschaftsteuerlichen Zehn-Jahres-Zeiträume möglich.
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