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Erbschaftsteuer: Unternehmer sollten jetzt handeln

Bild: Erbschaftsteuer: Unternehmer sollten jetzt handeln
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler erläutert den beschlossenen Erbschaftsteuer-Gesetzentwurf
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler erläutert den beschlossenen Erbschaftsteuer-Gesetzentwurf

(openPR) „Unternehmer, die ihre Firma mittelfristig an einen Nachfolger übergeben oder vererben wollen, sollten darüber nachdenken, die Unternehmensübertragung vorzuziehen“, empfiehlt Steuerberater und Erbschaftsteuerexperte Matthias Winkler von der Regensburger Steuerkanzlei WW+KN vor allem den mittelständischen Betrieben. „Obwohl die Bundesregierung einige Punkte des ursprünglichen Gesetzentwurfes zur geplanten Erbschaftsteuerreform noch abgemildert hat, werden die Neuregelungen die aktuelle Rechtslage deutlich verschärfen“, macht Winkler klar.



Immer weniger Familienbetriebe

Nach Ansicht des Experten werden Unternehmensübertragungen durch die künftig wesentlich höhere Steuerbelastung besonders für Familienbetriebe unattraktiv. Inhaber würden bei Renteneintritt ihre Firmen wohl eher verkaufen, anstatt sie an den Sohn oder die Tochter zu überschreiben, so Winkler. „Es wird sich ein Wandel im Mittelstand vollziehen, eingesessene und mit Herzblut geführte Familienbetriebe wird es immer weniger geben“, prognostiziert er, zumal dieser Trend aufgrund fehlender Nachfolger schon jetzt gegeben ist. In Zukunft werde er sich verschärfen. Denn viele Firmennachfolger könnten durch die zu leistende Steuerlast den Betrieb nur sehr schwer aufrechterhalten und die Mitarbeiter weiterbeschäftigen. „Um die Steuerzahlungen leisten zu können, wird man Maschinen oder Immobilien verkaufen oder Kredite aufnehmen müssen. Hier stellt sich die Frage, wer sich das überhaupt leisten kann und – angesichts unternehmerischer Risiken – auch leisten will“, blickt Winkler ernüchternd voraus.

Immer mehr Bürokratie

Ein weiteres Problem, mit dem zahlreiche Betriebe zu kämpfen haben werden, sei der immer höher werdende Bürokratismus, warnt der Steuerberater. Bereits durch das seit Anfang des Jahres geltende Mindestlohngesetz sei eine Welle der Bürokratie auf die Unternehmen zugerollt. Zahlreiche Firmen benötigten eigens dafür personelle Unterstützung. „Die Betriebe kämpfen mit zweierlei Belastung. Einmal mit höheren Abgaben und Kosten als bisher, zum zweiten haben sie mehr Aufwand, der bewältigt werden muss. Auch das schlägt sich wieder finanziell nieder“, stellt Winkler in seiner Beratungstätigkeit fest.

„Viele Unternehmer fragen sich, was unterm Strich noch übrig bleibt und ob sich die ganze Anstrengung überhaupt noch lohnt. Die Politik sollte Unternehmertum möglich machen und fördern, anstatt den Firmeninhabern immer wieder neue Hürden zu stellen“, mahnt Winkler.

Teilbaustelle anstatt Gesamtlösung

Für ihn stellt die Reform der Erbschaftsteuer nur eine Teilbaustelle dar. Er wünscht sich von der Politik vielmehr eine große Reform, die „wirklich etwas bringt“ oder aber alternativ die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer. „Wenn sich der Gesetzgeber schon aus rein politischen Gründen nicht zur Abschaffung der Erbschaftsteuer durchringen kann, so wäre ein Erbschaftsteuer-Modell mit einheitlich niedrigen Steuersätzen von beispielsweise zwei bis fünf Prozent der transparentere Weg als jetzt die Befreiungstatbestände einzuschränken und die Hürden für Steuerermäßigungen noch mehr zu bürokratisieren“, meint Winkler.

Das Bundeskabinett hat heute eine Reform der umstrittenen Erbschaftsteuer-Regelung beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt strenge Anforderungen an die Erben von Unternehmen, um in den Genuss einer teilweisen oder vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer zu kommen. Er sieht vor, dass generell nur noch für Kleinbetriebe mit bis zu drei Mitarbeitern Verschonungen bei der Erbschaftsteuer ohne weitere Bedingungen eingeräumt werden, wenn die Betriebe langfristig fortgeführt werden.

Unternehmer sollten sich beeilen

Erben eines Betriebes im Wert von über 26 Millionen Euro müssen sich künftig einer speziellen Bedürfnisprüfung unterziehen, ob eine Steuerbegünstigung möglich ist oder nicht. Legt der Erbe sein Privatvermögen offen, kann auch das zur Steuerzahlung herangezogen werden. Legt er es nicht offen, muss er sich mit niedrigeren Steuerabschlägen zufrieden geben. Allerdings fordern alle drei Regierungsparteien Nachbesserungen im parlamentarischen Beratungsverfahren. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet und anschließend vom Bundesrat bewilligt werden. Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln bei der Übertragung von Unternehmen teilweise verfassungswidrig sind. Es erklärte die Regelungen jedoch nicht rückwirkend für verfassungswidrig, sondern räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 zur Neuregelung ein. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss ist laut Winkler grundsätzlich Eile geboten, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb in naher Zukunft übertragen möchte. Denn die Reform wird aller Voraussicht nach deutlich früher als zum 1. Juli 2016 in Kraft treten und damit schon bald zu einer höheren Steuerbelastung von Firmenerben führen. „Diejenigen, die ihren Betrieb mittelfristig übergeben möchten, sollten daher darüber nachdenken, die Übertragung vorzuzuziehen.“

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