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Die Erbschaftsteuerreform wird weite Teile der gesellschaftlichen Mittelschicht belasten

Bild: Die Erbschaftsteuerreform wird weite Teile der gesellschaftlichen Mittelschicht belasten
Der Sitz der Steuerkanzlei SH+C in Regensburg
Der Sitz der Steuerkanzlei SH+C in Regensburg

(openPR) Derzeit befindet sich die Reform der Erbschaftsteuer im Gesetzgebungsverfahren und es zeichnet sich ab, dass die Reform weite Teile des unternehmerischen Mittelstands sowie der gesellschaftlichen Mittelschicht belasten wird:

Wieso ist die Erbschaftsteuerreform so schädlich?



Die Erbschaftsteuer wird auf Substanzwerte erhoben, die häufig zu keinen nennenswerten Liquiditätszuflüssen bei den Eigentümern führen. Dies führt dazu, dass Erben Vermögenswerte veräußern müssen, um die Erbschaftsteuer begleichen zu können. Dabei ergibt sich oft das Problem, dass die Veräußerung der Vermögenswerte (z. B. Grundstücke, GmbH-Anteile, Aktien) wiederum zu Einkommensteuerzahlungen führt, die allerdings nicht mit den Erbschaftsteuerzahlungen verrechenbar sind und es somit zu Doppelbelastungen mit Erbschaft- und Einkommensteuer kommt (in Extremfällen mit bis zu 80 % Steuerbelastung).

Solche nicht liquiden Vermögenswerte sind häufig Immobilien, die hohe Substanzwerte aufweisen, allerdings nur zu geringen jährlichen Liquiditätszuflüssen bei den Eigentümern führen. Hierbei wurden die hohen Erbschaftsteuersätze in der Vergangenheit durch die günstigere Bewertung von Immobilien gegenüber Geldvermögen abgefedert, was letztlich jedoch durch das Bundesverfassungsgericht als unzulässige Ungleichbehandlung eingestuft wurde. Insofern wird die Erbschaftsteuer nunmehr auch für immer mehr Hausbesitzer zur schwerwiegenden Belastung.

Wieso wird die Entlastung für Familienunternehmen erfolglos bleiben?

Aus unserer Sicht hat der Gesetzgeber zutreffend erkannt, dass die Erbschaftsteuer insbesondere für mittelständische Betriebe ein großes Problem darstellt. Hohe Erbschaftsteuerzahlungen führen in der Praxis oft dazu, dass die gesamte betriebliche Liquidität über Jahre hinweg zur Begleichung der anfallenden Zahlungen aufgewendet werden muss. Betriebsnotwendige Investitionen werden dann zurückgestellt und Betriebserweiterungen aufgeschoben - insofern also ein klarer Nachteil gegenüber anonymen Konzernen.

Die jetzt vorgesehene Entlastungsregelung für Familienunternehmen bringt zwar einigen Betrieben Vorteile, wird nach unserer Einschätzung in der Praxis allerdings nicht umsetzbar sein und nicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Zum einen wird die Erbschaftsteuer nur zu 85 % erlassen, wenn der Betrieb 15 Jahre fortgeführt wird. Insofern bleibt es also bei einer Belastung von 15 % für die Unternehmen und eine 15-jährige Behaltensfrist ist bei den heutigen Wirtschaftszyklen eine unvorstellbar lange Zeit. Darüber hinaus führt ein Unternehmensverkauf nach 14 Jahren beispielsweise nicht zum zeitanteiligen Anfall der Erbschaftsteuer in Höhe von 1/15, sondern zur vollständigen Erhebung. Sogar eine Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist wird als schädliche Verwendung eingestuft und führt zum vollständigen Anfall der Erbschaftsteuer. Für uns ist in diesen Regelungen kein Sinn erkennbar.

Auch die gut gemeinte Arbeitsplatzkomponente mit Betrachtung der Lohnsumme des Betriebs wird in der Praxis nicht umsetzbar sein und nicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen führen. Im Fall eines wirtschaftlichen Abschwungs kann der Inhaber dann im betriebsnotwendigen Umfang keine Entlassungen vornehmen, wenn er nicht den vollständigen Anfall der Erbschaftsteuer riskieren will. Diesbezüglich wird er zehn Jahre lang in seinen Entscheidungsfreiheiten eingeschränkt sein und im Hinblick auf die Erbschaftsteuer betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen nicht treffen können. Die Steuerpraxis empfiehlt daher schon, dass vor Betriebsübergaben massiv Entlassungen durchgeführt werden sollten, um dem Nachfolger eine geringere Lohnsumme zu übertragen und dieser dann in seinen Dispositionen weniger eingeschränkt ist. Dies zeigt, dass die Regelung voraussichtlich an ihrem Ziel vorbei führen wird.
Insgesamt ist die Regelung in der Praxis nicht administrierbar und nur wenige Betriebe werden den teilweisen Erbschaftsteuer-Erlass in Anspruch nehmen können. Insbesondere die langen Behaltens- und Lohnsummenfristen gehen an den wirtschaftlichen Entwicklungen der Gegenwart vorbei.

Wieso werden die "Reichen" ins Ausland umziehen?

Selbst Politiker räumen ein, dass die Erbschaftsteuer zum Wegzug von Steuerbürgern ins Ausland sowie zur Verlagerung von Betrieben führt. Diese Tendenz wird nach unserer Einschätzung nach Umsetzung der Erbschaftsteuerreform deutlich zunehmen. Dies wird dadurch begünstigt, da die angrenzenden EU-Staaten Österreich und Tschechien die Erbschaftsteuer bereits abgeschafft haben bzw. kurz vor einer Abschaffung stehen. Die mobilen Besserverdiener werden damit lieber einen Wegzug ins Ausland auf sich nehmen, als dass sie ihren Kindern Erbschaftsteuerzahlungen zwischen 23 % bis 30 % sowie damit korrespondierende Einkommensteuerzahlungen für die Veräußerung von Vermögenswerten zur Begleichung der Erbschaftsteuer aufbürden.

Wieso wird der Erhebungsaufwand für die Erbschaftsteuer so hoch sein?

Die Erfassung von Vermögenswerten für Zwecke der Erbschaftsteuer mit den Ver-kehrswerten wird dazu führen, dass in den Finanzämtern Kaufpreissammlungen angelegt und gepflegt werden müssen. Hierfür wird neues Personal bereitgestellt werden müssen. Darüber hinaus werden die Steuerberatungs- und Gutachterkosten in Erbfällen massiv ansteigen. Insbesondere für mittelständische Betriebe werden in Zukunft durch einen Wirtschaftsprüfer Unternehmenswertgutachten nach IDW-Standard erstellt werden müssen, die für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Die Erstellung solcher Gutachten ist sehr zeit- und kostenintensiv. Zudem führt die Kompliziertheit der Neuregelungen zu längeren Bearbeitungszeiten auf Seiten der Steuerberatung und Finanzbehörden. Die Prognosen von Forschungseinrichtungen, dass der Erhebungsaufwand über dem Erbschaftsteueraufkommen liegen wird, halten wir daher für sehr realistisch.

Unser Appell an die Politik: Die Erbschaftsteuer abschaffen

Wir appellieren daher an die Politik, die Erbschaftsteuer abzuschaffen und stattdessen das Steueraufkommen durch anderweitige Steuererhöhungen für Besser-verdiener und Immobilienbesitzer zu sichern. Wird die Erbschaftsteuerreform in der vorliegenden Form in Kraft treten, ist die Abwanderung vieler Leistungsträger und mittelständischer Firmen ins Ausland absehbar. Der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden wird größer sein als das Steueraufkommen der Erbschaftsteuer. Verlierer der Reform werden dann letztlich nicht die mobilen Besserverdiener, sondern die Arbeiter und Angestellten sein, deren Arbeitsplätze durch die Abwanderung des Mittelstands ins Ausland verloren gehen werden.

Welche Alternativen gibt es zur Sicherung des Steueraufkommens?

Um bei einer Abschaffung der Erbschaftsteuer das damit erwirtschaftete Steuer-aufkommen in Höhe von vier Milliarden Euro zu sichern, bieten sich aus unserer Sicht für den Gesetzgeber die folgenden Maßnahmen an:

• Erhöhung der Einkommensteuer-Spitzensätze
• Erhöhung der Grundsteuer
• Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Diese drei Maßnahmen würden den Vorteil bieten, dass auf vorhandene Steuerbemessungsgrundlagen zurückgegriffen und somit kein zusätzlicher Erhebungsaufwand ausgelöst würde. Darüber hinaus könnten die Steuerbürger diese Steuern aus den laufenden Einkünften bzw. beim Erwerb von Immobilien einkalkulieren und müssten so nicht, wie bei der Erbschaftsteuer, für die Begleichung der Steuerschulden Substanzwerte veräußern. Da mit diesen Steuerarten zudem nur Immobilienbesitzer und Besserverdiener belastet würden, wäre nach unserer Einschätzung auch die soziale Balance gewährleistet.

Darüber hinaus könnte das in den Erbschaftsteuerstellen der Finanzbehörden frei werdende Personal in den Prüfungsdiensten eingesetzt werden, was zu einer höheren Effektivität der Finanzverwaltung und einer besseren Sicherung des Steueraufkommens führen würde.

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