(openPR) Spiegel-Affäre, Cicero und die geheimen Steuertricks des Boris Becker im 'steuertip'
Düsseldorf, 27.02.2007. Das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Falle der Razzia gegen die Cicero-Redaktion im September 2005 stärkt den Schutz von Informanten und somit die Pressefreiheit. Die Quintessenz: Die Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse und der Verdacht auf Beihilfe zum Geheimnisverrat legitimieren keine Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Redaktionen mit dem Ziel, Informanten zu identifizieren.
Damit bestätigen die Karlsruher Richter nicht nur das „Spiegel-Urteil“ von 1966, das die Spiegel-Redaktion vom Vorwurf des Landesverrats freisprach, sondern auch den Freispruch des Herausgebers des 'markt intern'-Verlages im November 1993, der einer spektakulären, vom Bundesfinanzminister angeordneten Durchsuchung des Düsseldorfer Verlagshauses durch über 50 BKA-Terroristenfahnder im Juli 1990 folgte.
Der Hintergrund: Ende der achtziger Jahre wurde den Redakteuren des 'steuertip', dem Flaggschiff der Verlagsgruppe 'markt intern', eine Niederschrift des Bundesministeriums der Finanzen über das Steueroasentreffen der Vierer-Gruppe im November 1987 zugespielt. In diesem streng geheimen Papier wurden die raffiniertesten grenzüberschreitenden Steuer-Vermeidungsstrategien von den Finanzministern aus Großbritannien, Frankreich, den USA und Deutschland fein säuberlich zusammengetragen und detailliert protokolliert. Original-Ton des Geheimprotokolls: „Bei gründlicher Kenntnis der unterschiedlichen nationalen Regelungen zeigen sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann dazu führen, daß Gesellschaften in keinem Staat als steuerlich angesehen werden, mit der Folge der Keinmal-Besteuerung.“
Als Nutznießer dieser Null-Prozent-Steuerstrategien entlarvten die Düsseldorfer Journalisten keinen geringeren als Tennis-Ass Boris Becker. Im Sinne der Chancengleichheit gab der 'steuertip' die legalen Steuergestaltungsmodelle an seine Leser weiter. Dies wollte sich der Fiskus nicht gefallen lassen und verklagte den Herausgeber Günter Weber auf Bestechung und Anstiftung zum Geheimnisverrat wegen der Veröffentlichung "nur zum Dienstgebrauch bestimmter Papiere“. Das Hauptverfahren vor der Großen Wirtschaftskammer endete mit einem erstklassigen Freispruch – auf Kosten der Staatskasse.
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Weitere Informationen:
Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
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