(openPR) Mehr als 250 Existenzgründungen in den ersten 4 Monaten diesen Jahres wurden mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit alleine im Agenturbezirk Lüneburg gefördert. Mehr als 250 Unternehmen werden also mit dieser attraktiven Unterstützung aufgebaut. Statistisch gesehen schafft jeder 2. Gründer innerhalb der ersten 3 Jahre mind. 1 zusätzlichen Arbeitsplatz. Eigentlich also ein positiver Trend.
Doch die Zahl der Unternehmensgründungen wird aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft stark zurückgehen, auf jeden Fall bei den sog. "Kleingründungen". Grund: Der bei Existenzgründern sehr beliebte Gründungszuschuss soll drastisch beschnitten werden.Schon seit einigen Monaten wird in der Bundesregierung über den Gründungszuschuss debattiert. Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen hat die massive Einsparungen in ihrem Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente berücksichtigt. Betroffen sind jene, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen möchten.
Denn sie haben Anspruch auf den Gründungszuschuss. Dieser hilft Existenzgründern dabei, in der Anfangsphase ihrer neuen Geschäftsentwicklung finanziell abgesichert zu sein.
Der Trend am Arbeitsmarkt geht immer mehr in eine Richtung, die jungen Unternehmern Chancen bietet. In vielen Branchen ist es heute schon üblich, projektbezogen Freelancer oder Subunternehmer zu beschäftigen, das personelle Risiko also zu verlagern. Doch gerade viele Arbeitslose haben Angst vor der Selbständigkeit, vor dem Risiko, der Ungewissheit - hier half bislang der Gründungszuschuss. Der für mind. 9 Monate gezahlte Zuschuss bot dem Jungunternehmer meist eine gesunde Lebensgrundlage, sodass dieser in Ruhe sein Unternehmen aufbauen konnte.
Doch damit ist es bald vorbei. Ursprünglich sollten die Kürzungen erst ab April 2012 in Kraft treten, doch nun wird verkündet, dass das neue Gesetz schon ab 1. November dieses Jahres gültig sein wird. Grund genug für jeden, der mit dem Gedanken der Existenzgründung spielt, seine Pläne zu konkretisieren und u.U. zu beschleunigen. Eine Übergangsbestimmung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Sobald das neue Gesetz zu den Kürzungen des Gründungszuschusses in Kraft treten wird, haben die Existenzgründer nicht mehr neun, sondern nur noch sechs Monate Anspruch auf die Auszahlung dessen. Das heißt, sie bekommen ab November 2011 drei Monate weniger Förderung in Höhe von Arbeitslosengeld I und 300 Euro im Monat. Zeitgleich wird der notwendige Restanspruch auf ALG I von 90 Tagen auf 180 Tage verlängert.
In der Praxis bedeutet dies: Nach der alten Regelung war bei geschickter Antragstellung einer Förderdauer von 18 Monaten machbar - diese verkürzt sich nach der Gesetzänderung auf 12 Monate, also auf die "normale" Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I. Ein Anreiz für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist somit nicht mehr vorhanden.
Im Gegenzug soll dafür die so genannte Aufbauförderung – 300 Euro im Monat nach Ablauf der Grundförderung – von sechs auf neun Monate verlängert werden.
Insgesamt will von der Leyen die Ausgaben für den Gründungszuschuss innerhalb von zwei Jahren um 80 Prozent senken. Statt der derzeit rund 1,8 Milliarden Euro soll die Bundesagentur für Arbeit ab 2013 nur noch etwa 400 Millionen Euro für diese Förderung bereitstellen.
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