(openPR) Gründungswillige müssen ab dem 1. November mit Einschnitten beim Gründungszuschuss rechnen.
Bisher waren die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Entwurf geplanten Kürzungen zum Gründungszuschuss, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, für den 1. April 2012 vorgesehen. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigte, dass die Kürzungen bereits zum 1. November 2011 in Kraft treten werden, wenn dem Gesetzentwurf stattgegeben wird. Somit werden die Einschnitte möglicherweise fünf Monate vorgezogen.
Der Gesetzesentwurf wird Ende Mai im Bundeskabinett vorgestellt und dann im Bundestag beraten. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause (9. Juli bis 4. September) abgeschlossen sein. Wie die Entscheidung ausfällt bleibt offen.
Seit 2006 haben Arbeitslose, die sich selbstständig machen, mit Erfüllung verschiedener Voraussetzungen einen Anspruch auf den sog. Gründungzuschuss.
Diese staatliche Förderung, die die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst hat, soll in der ersten Zeit der Existenzgründung die Liquidität stärken und den Lebensunterhalt sichern.
Vorgesehene Eckpunkte der Neuregelung für den Gründungszuschuss:
• Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll in eine
Ermessensleistung umgewandelt werden.
• Die Grundförderung soll statt neun Monate nur noch sechs Monate
ausgezahlt werden.
• Zum Zeitpunkt der Gründung soll ein Restanspruch auf
Arbeitslosengeld von 90 Tagen vorausgesetzt werden, bisher sind es
180 Tage.
Lediglich die Aufbauförderung (300 Euro pro Monat) soll von sechs Monaten auf neun Monate aufgestockt werden.
Zunächst einmal empfehlen wir Gründungswilligen ruhig zu bleiben, noch ist final nichts entschieden!
Die geplanten Änderungen haben, wenn es tatsächlich so entschieden wird, gravierende Auswirkungen - auch auf bereits arbeitslose zukünftige Gründer. Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist und gründen will, kann das Arbeitslosengeld I nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte, denn er muss vor dem 1. November gründen.
Das Gesetz wirkt dadurch rückwirkend, eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen.
Aus unserer Sicht sind die geplanten Änderungen Einsparungen an der falschen Stelle. Sicher sollen laut Frau von der Leyen mit dem neuen Gesetz die Förderungsmaßnahmen effizienter gestaltet werden: „Die geplanten Hürden für Existenzgründer sollten unüberlegte Notgründungen, die schließlich in einer Sackgasse enden, verhindern.“.
Sinnvoller wäre es jedoch, Maßnahmen zu entwickeln, die die Erfolgschancen von Gründungen verbessern und unterstützen, z.B. durch Qualitätssicherung in der Gründungsberatung.
So oder so bleibt es dabei, ein gut durchdachter solider und ausgearbeiteter Businessplan ist für den Erfolg eines Vorhabens entscheidend.