(openPR) Deregulierung und Entbürokratisierung konnte in vielen Bereichen erreicht werden
30. April 2004 - Zur Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau erklärt der zuständige Berichterstatter und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Wir erleben ständig, dass die Europäische Kommission Kompetenzen an sich zieht und Richtlinien in Bereichen erlässt, die sie nichts angeht. Die Bundesregierung ist weder Willens noch fähig, diese Entwicklung - die sich bis in die kleinste Gemeinde auswirkt - bereits im Ministerrat zu bremsen.
Bei der nun fälligen Umsetzung in nationales Recht war es der Union wichtig, die kommunale Planungshoheit möglichst wenig einzuschränken. Handlungsspielräume mussten erhalten und kostenträchtige bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. CDU, CSU und FDP haben dieses Ziel beim Europarechtsanpassungsgesetz Bau gemeinsam in langen und zähen Verhandlungen erreicht.
So ist beispielsweise die Außenbereichssatzung als wichtiges Planungsinstrument für Gemeinden im ländlichen Raum erhalten geblieben. Darüber hinaus bleibt sie von europarechtlichen Anforderungen zum Umweltschutz verschont.
Die Koalition lenkte ebenfalls in der wichtigen politischen Frage ein, ob die Kommunen auch Bauanträge von Windenergieanlagen - wie alle übrigen privilegierten Vorhaben im Außenbereich - zukünftig zurück stellen können. Mit dem Neuen Baugesetzbuch haben die betroffenen Gemeinden nunmehr faktisch eineinhalb Jahre zur Aktualisierung ihres Flächennutzungsplans Zeit. In Verbindung mit dem neuen Instrument der Teil-Flächennutzungspläne werden die Kommunen tatsächlich in die Lage versetzt, ihre eigenen Planungsvorstellungen erheblich besser als heute durchzusetzen.
Mit der gesicherten Rückbauverpflichtung ist uns neben dem Schutz der kommunalen Planungshoheit damit auch ein wesentlicher Beitrag zum Landschaftsschutz gelungen. Erneuerbare Energien sind dort zu fördern, wo sie Sinn machen. Daher begrüßen wir auch die künftige Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich bei gleichzeitiger Beschränkung auf 0,5 MW Leistung.
Deregulierung und Entbürokratisierung konnte in vielen Bereichen erreicht werden, beispielsweise bei den Genehmigungserfordernissen in Sanierungsgebieten und bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen. Dies kommt nicht nur den kommunalen Verwaltungen, sondern auch den Bürgern und Investoren entgegen.
Autor(en): Peter Götz
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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