(openPR) Zur Verabschiedung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) durch den Deutschen Bundestages erklaert der bau- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Spanier:
Der Deutsche Bundestag hat heute mit Zustimmung aller Fraktionen das EAG Bau verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird eine europaeische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, die die Einfuehrung einer foermlichen Umweltpruefung in das Staedtebaurecht bringt. Ziel des Gesetzes ist es, dass die neuen Planungsanforderungen in das bisherige Planungsverfahren integriert werden und nicht zu zusaetzlichen Planungsschritten fuehren. Das Parlament hat die Gelegenheit genutzt, das Baurecht fuer die 14.000 Kommunen in Deutschland insgesamt kommunalfreundlicher zu gestalten. Es hat den Kommunen neue Steuerungsmoeglichkeiten gegeben, um deren Planungshoheit zu staerken. Darueber hinaus ist es zu einer Reihe von Vereinfachungen im Baurecht gekommen. Ein weiteres Ziel war es, die veraenderten Anforderungen an die Stadtentwicklung, Stadtumbau und Massnahmen zur sozialen Stadt im Baurecht zu verankern.
Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz eine Reihe von Empfehlungen des Bundesrates uebernommen. Bei allen Stufen der Beratung sind die Kommunen beteiligt gewesen, ebenso war die Beteiligung der Verbaende gesichert. Windenergieanlagen sind weiterhin privilegiert, neu ist, dass nergieanlagen aus Biomasse ebenfalls privilegiert werden.
Allerdings werden die Steuerungsmoeglichkeiten der Kommunen gestaerkt, vor allem durch erweiterte Moeglichkeiten der Rueckstellung von Baugesuchen. Urspruenglich war im Gesetzentwurf die Steuerungsmoeglichkeit durch die Ausweisung von Eignungs- und Belastungsflaechen vorgesehen. Dieses wurde aufgegeben, dafuer wird die Moeglichkeit eines saechlichen Teilflaechennutzungsplanes eingefuehrt. Neu im deutschen Baurecht sind Regelungen zum Stadtumbau. Die Ziele des Stadtumbaus werden im Baurecht formuliert. Ebenso werden planungsrechtliche Grundlagen fuer Massnahmen zur Sozialen Stadt neu im Baurecht verankert.
Das Baurecht ist deutlich vereinfacht worden. Umlegungsverfahren, Sanierungsgenehmigungen, Grundstuecksteilungen sind vereinfacht worden, eine Reihe von bisherigen Genehmigungs-, Zustimmungs- und Anzeigeerfordernissen fuer die Kommunen sind gestrichen worden.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Baurechts geht nun an den Bundesrat. Der Deutsche Bundestag rechnet mit einer Zustimmung durch den Bundesrat, so dass ein Vermittlungsverfahren nicht notwendig waere.








